Wohl mit zum ersten Mal hat Twitter die Anonymität eines Twitter-Users preisgegeben. Ein Nutzer, der unter einem Nickname und mit anonymer E-Mail-Adresse getwittert hat, wurde mit Handy-Nummer, E-Mail- und IP-Adresse an die Behörden ausgeliefert. Grund für diese Datenweitergabe waren bösartige Kommentare über Mitglieder des Gemeinderats in der nordenglischen Gemeinde South Tyneside.
Die Gemeindeverwaltung hatte gerichtlich am Twitter-Firmensitz in Kalifornien erstritten, dass Twitter die Identität des Twitter-Users preisgeben musste. Die Nutzerdaten werden für eine strafrechtliche Verfolgung eingesetzt.
Bei Twitter wählen viele Nutzer einen Fantasienamen, um anonym zu bleiben. Gerade in Ländern, die politisch ihren Einwohnern enge Grenzen setzen, ist Twitter ein wichtiges Instrument, um eine breite Öffentlichkeit über Bürgerbewegungen, behördliches Unrecht und Zensurmaßnahmen zu informieren.
Twitter oder Google sind grundsätzlich verpflichtet, Behörden die Daten von Usern weiterzugeben, wenn diese im konkreten Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben. Doch das, was als Straftat bewertet wird, ist von Nation zu Nation sehr unterschiedlich.
Im konkreten Fall nannte sich der Twitter-User „Mr. Monkey“ und schrieb als Gemeinderatsmitglied von South Tyneside bösartige Kommentare über Kollegen. Der Beschuldigte bestreitet die Taten.
In seinen Datenschutzbestimmungen schreibt Twitter: „Twitter wird Informationen weitergeben, wenn es notwendig ist, um ein Gesetz, eine Regelung oder einen gesetzlichen Antrag einzuhalten, um die Sicherheit einer Person zu schützen, Probleme mit Betrug, Sicherheit oder technischen Fehlern anzusprechen oder Twitter Rechte und Eigentum zu schützen.“
Quelle: Focus