Beruflich genutzte Computer sind nicht grundsätzlich gebührenpflichtig. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof im Frühjahr 2011 entschieden. Es muss keine Gebühr über die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) entrichtet werden, wenn der Besitzer des PC‘s am selben Ort bereits Rundfunkgebühren für privat genutzte Geräte zahlt.
Im konkreten Fall ging es um einen Freiberufler, der auf seinem privaten Grundstück ein privates Rundfunkgerät über die GEz angemeldet hatte. Er wehrte sich erfolgreich dagegen, zusätzlich auch für den gewerblich genutzten internetfähigen Computer Rundfunkgebühren zahlen zu sollen. Die Gerichte gaben dem Freiberufler recht.
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung aus der ersten Instanz mit ihrem Urteil (Az.: 7 BV 10.443) und wiesen die Berufung durch den Bayrischen Rundfunk zurück. In der Urteilsbegründung verwiesen die Richter darauf, dass im vorliegenden Fall der Ausnahmetatbestand der Zweitgerätefreiheit nach § 5 Absatz 3 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags erfüllt sei.
Bei dieser Vorschrift kommt es nicht darauf an, ob ein im selben Haushalt befindliches Erstgerät beruflich oder privat genutzt werde. Man könne nicht davon ausgehen, dass das Erstgerät ausschließlich der nicht-privaten Nutzung zugeordnet werden müsse, damit der Ausnahmetatbestand erfüllt sei. Eine solche Auslegung entspräche nicht dem Grundsatz der Normklarheit.
Eine Revision gegen das Urteil vor dem Bundesveraltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
Quelle: haufe
Ein Urteil, das hoffen lässt, dass dem Wegelagerer-Verhalten der GEZ endlich einmal Einhalt geboten wird. Sogar für Navis soll man nun zahlen, wenn sie ein Rundfunk-Empfangsmodul haben….TMC, in vielen Geräten verbaut, verarbeitet Radiosignale zur Stauvorhersage. Radio hören geht damit nicht. Die schreiben sogar, dass jeder Gewerbetreibende für sein Autoradio zu zaheln habe, egal, in welchem Umfang er sein Auto überhaupt beruflich nutze, und auch Arbeitnehmer hätten in der Regel fürs Autoradio zu zahlen. Dabei gibt es ein Urteil, in dem einer Ärztin recht gegeben wurde, die ihr Auto nur für Fahrten zur Praxis nutzte. Sie musste nicht zahlen, weil die Richter befanden, es sei Privatsache, wie man zur Arbeit hinkomme und wieder von der Arbeit nach Hause. Seht hier: http://dentalife.wordpress.com/2007/09/07/urteil-arztin-muss-keine-gebuhren-fur-autoradio-zahlen/
Weitere Infos und Urteile gibt es hier: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10128
und hier:
http://www.gez-boykott.de/index.php?option=com_content&view=article&id=61&Itemid=50,
wobei ich mich ausdrücklich davon distanziere, zum Boykott von irgendwas aufzurufen.
Danke, das ist wirklich hilfreich!!!