„Wohngeld Plus“ für Geringverdiener: Rentner, Hausbesitzer, Familien… mit Heizkostenzuschuss

Nach Inkrafttreten der großen Wohngeldreform 2023 ist die Zahl der Wohngeldempfänger in Deutschland laut zeit.de um 80 Prozent gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass 2024 noch weitere Haushalte hinzukamen – und dass es weiterhin viele Berechtigte gibt, die noch keinen Antrag gestellt haben. Der durchschnittliche Anspruch auf Wohngeld (inklusive Heizkostenzuschuss) lag Ende 2023 bei 297 Euro, wobei berücksichtigt werden muss, dass 40 Prozent aller Empfänger Familien sind. 50 Prozent sind RentnerInnen. Auch Eigentümer von Wohnungen oder selbst bewohnten Immobilien sind anspruchsberechtigt.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

50 Prozent der Wohngeldbezieher sind Haushalte von RentnerInnen, die geringe Renten erhalten. Auch BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen können Wohngeld erhalten. Wer allerdings alternative Alimentierungen vom Staat erhält wie Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.
Einkommenhöchstgrenze für Wohngeld

Es lohnt sich auf jeden Fall, den Online-Wohngeldrechner zu nutzen, um zu ermitteln, ob man wohngeldberechtigt ist. Die Eingaben sind überschaubar und geben zumindest einen ersten Eindruck, ob ein Antrag gestellt werden sollte. Im Gegensatz zum Bürgergeld oder zur Grundsicherung im Alter spielt die Quadratmeterzahl der Wohnung keine Rolle. Nur zur Berechnung des Heizkostenzuschusses eine Richtwohnfläche pro Person zugrunde gelegt.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen – Heizkostenpauschale pro qm Wohnfläche

Zum BMWSB-Wohngeldrechner

Sollten beim Antrag auf Wohngeld – bzw. bei dem erhaltenen Wohngeldbescheid – Fragen entstehen, empfiehlt es sich, die Suchbegriffe „Wohngeld Beratung *Stadt*“ in die Suchmaschine einzugeben, um eine solche kostenlose Unterstützung zu ermöglichen. Die Anträge sind in der Regel online zu stellen, und viele Gemeinden sind so überlastet, dass es schwierig ist, einen persönlichen Termin für eine Beratung zu erhalten.

Da 50 Prozent der Berechtigten RentnerInnen sind, und viele von ihnen keine digitale Souveränität besitzen, sollte man auf jeden Fall solch eine Beratung vor Ort in Anspruch nehmen. Wohngeld wird jedoch erst ab Tag des Antragseingangs rückwirkend gezahlt.

Weitere Informationen zum Wohngeldanspruch „Wohngeld plus“ hier beim BMWSB

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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