Versicherungsexperte Detlef Schumann aus Bochum : Freiwillige Arbeitslosenversicherung. Lohnt sich das noch?

Selbständige, welche sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichert haben, können noch bis zum 31.März entscheiden, ob sie diesen Versicherungsschutz weiterhin benötigen. Alle, die schon im vergangenen Jahr versichert waren haben nämlich bis zu diesem Termin ein Kündigungsrecht, weil sich die Vertragsgrundlagen seit dem 1. Januar 2011 geändert haben.

So ist zum Beispiel der Beitragssatz gestiegen und die Beitragsgrundlage wurde verdoppelt. Im Jahr 2012 wird diese Verdopplung erneut greifen, so dass dann der fast 4 fache Betrag des Jahres 2010, rund 78,- Euro monatlich zu zahlen sind.

Wer sich jetzt für die Weiterversicherung entscheidet, ist daran für die nächsten 5 Jahre gebunden. Lediglich bei Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge für mehr als 3 Monate erlischt der Versicherungsschutz und es erfolgt eine automatische Kündigung.

Die Arbeitslosenversicherung soll dem jungen Unternehmensgründer als soziales Sicherheitsnetz dienen, welches bei einem Sturz die finanziellen Folgen mindert. Sie leistet neben einer monatlichen Pauschale zwischen ca. 800,- bis 1.400,- Euro die Übernahme der Krankenversicherungsbeitrage sowie der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge.

Wer 12 Beitragsmonate nachweist hat auf 6 Monate Leistungsanspruch, mit 24 Beitragsmonaten erhöht sich dieser auf 12 Monate.

Auch können Umschulungen und Fortbildungen von der Arbeitsagentur hilfreich sein.
Wer weniger als 15 Stunden wöchentlich in seiner selbständigen Tätigkeit verbringt ist nur noch Selbständig im Nebenerwerb und hätte somit Anspruch auf Leistungen seiner Versicherung.

Beschäftigung von Mitarbeitern

Kaum ein Selbständiger, der sein Unternehmen führt, wird aber diese Wochenarbeitszeit unterschreiten. Wer dann noch Mitarbeiter beschäftigt, dem wird die Führung ebendiese Zeit kosten. In einer internen Anweisung geht die Agentur deshalb automatisch bei diesen Unternehmern davon aus, dass sie mehr als 15 Stunden in der Woche tätig sind.

Wer trotz dieser Änderungen weiterhin freiwillig versichert bleiben möchte, der erwirbt für rund 1.000,- Euro im Jahr die Gewissheit, dass selbst wenn er in 10 Jahren für 1 Jahr seinen Geschäftsbetrieb einstellen muss, er immer noch keinen finanziellen Nachteil erlitten hat.

Wer kann schon von sich behaupten eine Glaskugel zu besitzen, die ihm immer die richtigen unternehmerischen Entscheidungen prophezeit?

Falls jemand während der Bezugszeit von Arbeitslosengeld eine eigene Fortbildung oder ein Studium plant, der sollte vorher mit seinem  Fallmanager bei der Arbeitsagentur reden. Wenn nämlich das Studium aus Zeitgründen  keine Aufnahme einer weiteren Tätigkeit erlaubt, wird die Leistung sehr schnell gestrichen. Schließlich muss der Leistungsbezieher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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