Am 1. September 2009 sind einschneidende gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Für Unternehmen ist besonders wichtig, die Änderungen im Datenschutz zu kennen, für Privatleute ist wohl der veränderte Zugewinnsausgleich bei Scheidungen interessant, sowie der höhere Stellenwert von Patientenverfügungen. Im Folgenden ein Überblick:
Datenschutz: personenbezogene Daten dürfen ab sofort nur noch weitergegeben werden, wenn der Betroffene einwilligt. Falls die Einwilligung nicht schriftlich erteilt wurde, muss sie grundsätzlich bestätigt werden oder elektronisch protokolliert vorliegen. Diese Neuregelung gilt auch für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken.
Arbeitnehmerdatenschutz: seit dem 1.September 2009 ist gereglt, unter welchen Umständen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten erheben und verwenden darf. Datenschutzbeauftragten kann während der Amtszeit nur noch aus wichtigen Gründen gekündigt werden.
Näheres zum BDSG hier bei Wikipedia
Weitere Änderungen betreffen u.a. Energiesparlampen, Zugewinnausgleich, Familienrecht und Patientenverfügungen Nähere Informationen zu allen Neuregelungen, die am 1. September in Kraft getreten sind, finden Sie in der
Welt-Online