1. September 2009: gesetzliche Neuregelungen zu Datenschutz und Ehescheidungen

Am 1. September 2009 sind einschneidende gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Für Unternehmen ist besonders wichtig, die Änderungen im Datenschutz zu kennen, für Privatleute ist wohl der veränderte Zugewinnsausgleich bei Scheidungen interessant, sowie der höhere Stellenwert von Patientenverfügungen. Im Folgenden ein Überblick:

Datenschutz: personenbezogene Daten dürfen ab sofort nur noch weitergegeben werden, wenn der Betroffene einwilligt. Falls die Einwilligung nicht schriftlich erteilt wurde, muss sie grundsätzlich bestätigt werden oder elektronisch protokolliert vorliegen.  Diese Neuregelung gilt auch für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken.

Arbeitnehmerdatenschutz: seit dem 1.September 2009 ist gereglt, unter welchen Umständen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten erheben und verwenden darf. Datenschutzbeauftragten kann während der Amtszeit nur noch aus wichtigen Gründen gekündigt werden.
Näheres zum BDSG hier bei Wikipedia

Weitere Änderungen betreffen u.a. Energiesparlampen, Zugewinnausgleich, Familienrecht und Patientenverfügungen Nähere Informationen zu allen Neuregelungen, die am 1. September in Kraft getreten sind, finden Sie in der
Welt-Online

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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