Am 17. Mai 2010 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, nach der viele Dienstleister und Freiberufler erweiterte Informationspflichten auferlegt wurden. Zusätzlich zur Register- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kammerzugehörigkeit müssen z.B. nun auch detaillierte Angaben zur Berufshaftpflicht-Versicherung gemacht werden.
Auch allgemeine Geschäftsbedingungen müssen veröffentlicht werden sowie Informationen zu Gerichtsstand und beruflichen Gemeinschaften mit anderen Personen. Die EU-Verordnung verlangt ebenso: Angaben zu Mitgliedschaften in Vereinen zur außergerichtlichen Streitschlichtung und Angaben zu Verhaltenskodizes, denen sich die Firmen verpflichtet haben.
Vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater sollten sich schnellstens um die Aktualisierungen der Auskünfte kümmern, da sonst bei unvollständigen Angaben Abmahnungen von Wettbewerbern drohen.
Nicht betroffen von der Verordnung sind Notare, Gerichtsvollzieher, Banken, Versicherungen, Leiharbeitsfirmen sowie Gesundheits- und Sozialdienste.
Quelle: mittelstanddirekt