17. Mai 2010: erweiterte Auskunftspflicht für Dienstleister und Freiberufler

Am 17. Mai 2010 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, nach der viele Dienstleister und  Freiberufler erweiterte Informationspflichten auferlegt wurden. Zusätzlich zur Register- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kammerzugehörigkeit müssen z.B. nun auch detaillierte Angaben zur Berufshaftpflicht-Versicherung gemacht werden.

Auch allgemeine Geschäftsbedingungen müssen veröffentlicht werden sowie Informationen zu Gerichtsstand und beruflichen Gemeinschaften mit anderen Personen. Die EU-Verordnung verlangt ebenso: Angaben zu Mitgliedschaften in Vereinen zur außergerichtlichen Streitschlichtung und Angaben zu Verhaltenskodizes, denen sich die Firmen verpflichtet haben.

Vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater sollten sich schnellstens um die Aktualisierungen der Auskünfte kümmern, da sonst bei unvollständigen Angaben Abmahnungen von Wettbewerbern drohen.

Nicht betroffen von der Verordnung sind Notare, Gerichtsvollzieher, Banken, Versicherungen, Leiharbeitsfirmen sowie Gesundheits- und Sozialdienste.

Quelle: mittelstanddirekt

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert