Achtung! Abmahnungen bei Instagram-Accounts ohne Impressum

Sobald ein Social Media Account oder eine Website gewinnorientierte Interessen verfolgt, unterliegt diese der Impressumspflicht. Das mussten in der Vergangenheit schon schmerzlich Xing-Mitglieder, Facebook-Seiten und Blogger feststellen, wenn sie Abmahnungen wegen fehlender Impressumsangaben erhielten. Jetzt gibt es massenhafte Abmahn-Schreiben eine Anwaltskanzlei aus Wiesbaden an Instagram-Account-Betreiber. Man sollte also unbedingt ein Impressum einfügen, wenn man in irgendeiner Weise gewinnorientierte Interessen bei Instagram verfolgt – gleichgültig ob mit privatem oder mit Business-Account.

Wer braucht bei Instagram ein Impressum?

An erster Stelle stehen natürlich Accounts von so genannten Influencern, die gegen Honorar von Kunden Posts veröffentlichen und bewerben. Ebenso unterliegen Marken und Unternehmen einer Impressumspflicht – aber auch Mitarbeiter/ Inhaber, die für das Unternehmen bei Instagram tätig sind.

Überall Impressums-Pflicht? 2014 war zum Beispiel Xing betroffen, da damals im Business-Netzwerk noch keine Impressums-Möglichkeit bestand. Auch hier gab es massenhaft Abmahnungen für Xing-Profile, die nicht „rein privater oder familiärer Natur“ waren.
chip.de zur Impressumspflicht bei Xing

Wie kann man ein Impressum bei Instagram einstellen?

Instagram hat bisher noch keine Möglichkeit eingerichtet, ein Impressum einzutragen. Da die teure Abmahnungspraxis in Deutschland einzigartig ist und da Impressumsverpflichtungen in den USA nicht so streng sind wie in der EU und in Deutschland, war da bisher wohl noch nie die Notwendigkeit gesehen worden. Das wird sich nach dieser massenweise Abmahnwelle wohl bald ändern.

Im Moment gibt es darum für gewinnorientierte Instagram-Accounts nur die Möglichkeit, in der Instagram-Bio den entsprechenden Link einzufügen zu einer URL, bei der das rechtskonforme Impressum zu finden ist. Ob das bei YouTube, in einem Business-Profil, im Blog oder einer speziellen Landing-Page ist, kann ausgewählt werden – Hauptsache, die Kontaktdaten und rechtlichen Angaben sind mit spätestens zwei Klicks erreichbar.
Alles zur Impressumspflicht hier bei Impulse

Wer darf abmahnen?

Impressum bei Instagram einfügen: In der Instagram Bio als Hinweis mit LInk

Anwaltskanzleien mit Abmahnungsverfahren beauftragen dürfen Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände und Behörden, die für die Ausführung des Telemediengesetzes zuständig sind. Bei den Instagram-Abmahnungen der Wiesbadener Kanzlei weiß man noch nicht, welcher Auftraggeber sich dahinter verbirgt. Die abgemahnten Influencer sollen an die Kanzlei 413 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Innerhalb einer Frist (meist ein bis zwei Wochen) muss das Impressum ordnungsgemäß eingefügt werden – oder der Instagram-Account müsste entfernt werden.

Was tun?

Rasch das Instagram-Profil aufrufen, in der Bio mit dem Verweis „Hier geht es zum Impressum“ das Impressum verlinken. Es sei denn, der Instagram-Account verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Dann kann alles bleiben wie es ist – das gilt auch für Vereine und andere Gruppierungen ohne kommerziellen Hintergrund. Ob sich einige der abgemahnten Instagram-Influencer gegen die Forderung juristisch zur Wehr setzen, bleibt abzuwarten. Wer weiß, vielleicht entscheiden ja dieses Mal Gerichte im Sinne der Account-Betreiber…

Quelle: meedia.de vom 31.08.2018: Abmahnwelle auf Instagram wegen fehlender Impressen

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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