Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: wann lohnt es sich?

So langsam hat es sich wohl herumgesprochen: die bisher sehr günstige Möglichkeit, sich als Selbständiger gegen drohende Arbeitslosigkeit zu versichern, wird ab dem kommenden Jahr viel teurer. Außerdem wird es eine Pflichtbindung geben: wer in den nächsten Monaten nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, bleibt fünf Jahre lang gebunden und kann auch dann nicht kündigen, wenn sich die Beiträge weiter erhöhen (wovon auszugehen ist). Für wen lohnt es sich denn noch, weiterhin versichert zu bleiben?

Zunächst: in die Arbeitslosenversicherung für Selbständige hinein können nur Existenzgründer – schon länger Selbständigen ist der Zugang verwehrt. Zurzeit muss man sich innerhalb eines Monats nach Gründung entscheiden – ab 2011 hat man drei Monate Zeit, diese Versicherung gegen Arbeitslosigkeit zu beantragen.

Im Moment sind die Beiträge äußerst günstig: 17,89 Euro monatlich für Selbständige in Westdeutschland, 15,19 Euro im Osten der Republik. Im kommenden Jahr steigen die Beiträge moderat auf 35,78 Euro in den alten – und 30,38 Euro in den neuen Bundesländern. Doch dieser Anstieg ist mit einem Pferdefuß behaftet: wer sich dafür entscheidet, hat sich für fünf Jahre an ein Versicherungspflichtverhältnis gebunden – ein außerordentliches Kündigungsrecht ist nicht damit verbunden. Auch bisher Versicherte, die nicht spätestens bis Ende März 2011 ihre Arbeitslosenversicherung kündigen, rutschen in diese Pflichtversicherung – die ab 2012 noch einmal mindestens doppelt so teuer wird.

Die Beiträge ab 2012 betragen 71,56 Euro bzw. 60,76 Euro monatlich. Falls sich der Beitragssatz erhöht, können auch Beiträge von über 100 Euro entstehen – zurzeit ist der Satz mit 2,8 Prozent ausgesprochen niedrig und wird sicher nicht ewig so bleiben.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld berechnet sich nicht nach den erzielten Einnahmen oder Gewinnen, sondern nach dem Ausbildungsstatus des Versicherten. Im ungünstigsten Fall (laut Dr. Andreas Lutz von gruendungszuschuss.de) beträgt das Arbeitslosengeld 400, im besten Fall bei Akademikern 1.400 Euro.

Für wen lohnt es sich dann noch, die freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen?

Interessant bleibt es auf jeden Fall für Akademiker, die mit einem relativ hohen ALG I rechnen können. Für ungelernte Menschen oder Selbstständige mit Ausbildung ohne Zusatzqualifikation wird es eher unattraktiv im Vergleich zu den Einzahlungen. Der nächste Parameter ist die Beständigkeit des Unternehmens: je unsicherer meine Auftragslage, desto wichtiger eine Absicherung. Auch das Alter des Gründers bzw. versicherten Selbstständigen ist von Bedeutung: je älter, desto sinnvoller kann die Versicherung sein, um Ausfallzeiten bis zum Renteneintritt abzusichern.

Selbstständige, die sich dazu entscheiden, ihre Arbeitslosenversicherung zu kündigen, erhalten bei eintretender Arbeitslosigkeit ihre Ansprüche – falls sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Beitragsmonate nachweisen können.

Quellen:
gruendungszuschuss.de

gruenderlexikon.de

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

One thought on “Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: wann lohnt es sich?

  • Reply Detlef Schumann 21. September 2010 at 18:36

    Es gibt Versicherungen die sind ein Muss für Unternehmensgründer.
    Dazu zählt sicherlich der freiwillige Arbeitslosenversicherung, genau wie die Berufsunfähigkeitsabsicherung und die Krankenversicherung.
    Nicht nur das die monatliche finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur fließt, nein auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge werden von der Agentur für Arbeit übernommen und verkürzen damit Wartezeiten.
    Welcher verantwortungsvolle Familienvater möchte schon weil einige säumige Schuldner seinen Handwerkslohn nicht zahlen und er Insolvenz anmelden muß, seinen Kindern wichtigen Versicherungsschutz versagen.
    Auch trägt die Arbeitsagentur eventuell Kosten für eine Umschulung

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