Als erste Arge in Deutschland hat die Stralsunder Behörde gegen 15 Arbeitgeber geklagt, die ihren Mitarbeitern sittenwidrig niedrige Löhne gezahlt haben sollen. Die Arge (zuständig für Langzeitarbeitslose) musste über ergänzende Hartz-IV-Leistungen die Gehälter aufstocken. Nun wurde der ersten Klage stattgegeben: eine Pizzeria muss 6.600 Euro an die Arge nachzahlen.
Der Pizzeriabesitzer beschäftigte eine Kellnerin, zwei Küchenhilfen und zwei Pizzaboten für 1,32 Euro Stundenlohn. Die Behörde wollte ursprünglich 11.000 Euro einklagen, weil sie den Beschäftigten zwischen 2007 und 2009 diesen Betrag als Aufstockung gezahlt hatte. Doch das Gericht gab der Klage nur teilweise recht: einen Teil der Sozialleistungen hätte die Arge auch zahlen müssen, wenn sich der Arbeitgeber an die offizielle Untergrenze von rechtmäßigen Löhnen gehalten hätte.
Das Bundesarbeitsgericht hat im April 2009 Richtlinien für Sittenwidrigkeit vorgegeben: Löhne sind sittenwidrig, wenn diese nicht zwei Drittel des in der betreffenden Branche gezahlten Tariflohns oder des ortsüblichen Lohns erreichen. Außerdem gibt es eine „subjektive Seite“ der Sittenwidrigkeit, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.