ChatGPT und Datenschutz: Keine Nutzerdaten aus „Unterhaltungen“ nutzen

Die italienische Datenschutzbehörde GPDP hat entschieden, dass in Unternehmen keine Sammlungen von Nutzerdaten aus „Unterhaltungen“ bei der Nutzung von KI-Sprachassistenten verwendet werden dürfen, da dies gegen die Datenschutzgrundsätze der Zweckbindung und der Datenminimierung verstoßen würde.

DSGVO und ChatGPT der Europäischen Union

Bild von wattblicker auf Pixabay

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben sich folgende datenschutzrechtlichen Herausforderungen:

  • Ohne eine spezielle Rechtsgrundlage aus Art. 6 Abs 1 DSGVO darf eine Verarbeitung nur mit Einwilligung der betroffenen Person erfolgen. Dafür ist eine transparente Information über die Datenverarbeitung und deren Auswirkungen erforderlich.
  • Da ChatGPT und andere KI-Sprachassistenten keine ausreichenden Informationen über die Datenverarbeitung eingegebener Daten zur Verfügung stellen, ist eine wirksame Einwilligung kaum möglich.
  • Unternehmen können aufgrund der intransparenten Datenverarbeitung durch ChatGPT/OpenAI den betroffenen Personen keine Zusicherung geben, dass deren Daten auf Anfrage gelöscht werden können.
  • Nur wenn der von OpenAI angebotene Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem gewerblichen ChatGPT-Nutzer abgeschlossen wurde, kann das Unternehmen sicherstellen, dass die Daten von Open-AI nicht auch zum Training des KI-Modells genutzt werden
  • Solange der Algorithmus hinter dem Chatbot eine Blackbox ist, sollten Unternehmen und private Nutzer die Anwendung nur mit größter Vorsicht verwenden.

Der AI-Act der Europäischen Union bringt Einklang in die Vorschriften der Mitgliedsländer bei der Nutzung von KI-Systemen. Wichtig ist, die Mitarbeitenden im Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu schulen und für das Unternehmen die Richtlinien aufgrund der jeweiligen Risikostufe festzulegen.
Bundesregierung – Einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz in der EU

Quelle: proliance.de vom 7. November 2025 – ChatGPT & Datenschutz: Welche Folgen hat die Nutzung des Chatbots?

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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