Zehnminütiges Video zum Urteil ist eingebettet: Bisher war es immer eine rechtliche Grauzone, wenn es darum geht, ob das reine Konsumieren von urheberrechtlich geschützten Filmen, Bundesliga-Streams etc. abmahngefährdet ist. Nun hat im April 2017 der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen, die auch alle passiven Nutzer von Streaming-Portalen wie kinox.to oder von illegalen Bundesliga-Streaming-Diensten betrifft: Da es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, ist der Konsum von klar illegal identifizierten Streaming-Portal Angeboten abmahnfähig. Abmahnungen im privaten Bereich kosten laut dem Medienanwalt Christian Solmecke etwa 150 Euro – hinzu kommen Lizenzgebühren pro Film bzw. Stream. Es kann also durchaus teuer werden.
Da die hier gemeinten illegalen Streaming-Plattformen weltweit so operieren, dass sie nicht entdeckt werden, ist es allerdings sehr schwer möglich, die Konsumenten derselben zu identifizieren – dafür müssten die IP-Adressen vorliegen. So ging es in dem Urteil auch darum, dass Kunden von externen Streamingplayern, die die Nutzung der Dienste erleichtern, verfolgt werden können. Das ist ja unproblematisch, da den Betreibern der Boxen Kontaktdaten vorliegen müssen, um den Kauf abwickeln zu können.
Trotzdem empfiehlt Christian Solmecke, ab sofort auf die Nutzung illegaler Streaming-Plattformen komplett zu verzichten, da mit dem bahnbrechenden Urteil sicher die Anstrengungen der Rechteinhaber steigen, den Nutzern auf die Spur zu kommen. Ein sehr sehenswertes Video, das man auch seinen Kindern vorführen sollte. Und Eltern sollten überhaupt strenger darauf achten, dass ihre Kinder nicht über die gemeinsame IP-Adresse diese Dienste nutzen. Das könnte teuer werden…
Christian Solmecke: EuGH – Streaming von illegal verbreiteten Kinofilmen ist eine Urheberrechtsverletzung – eine Abmahnwelle ist dennoch nicht zu erwarten