Der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert ist der Auffassung, dass die weitreichende Rasterfahndung nach Schwarzsehern, welche die GEZ gerade deutschlandweit durchführt, „eindeutig verfassungswidrig“ ist. Wie die deutschen Wirtschafts Nachrichten berichten, erfasst die GEZ bis zum 3. März 2013 die Daten von 70 Millionen volljährigen Bundesbürgern.
Folgende Daten werden ermittelt:
- Daten der Einwohner-Meldeämter (Vor- und Familienname, Tag der Geburt, gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- oder Auszugs, Familienstand)
- Daten von Mietern über deren Vermieter (die auskunftsverpflichtet sind)
- Kraftfahrzeugbundesamt
- Bauämter (z.B. wegen der Größe von Gartenlauben)
- Daten über private Adresshändler
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes wurden bei der Rasterfahndung ausgeschaltet, da die Sender sich auf das grundgesetzlich verankerte Medienprivileg der Pressefreiheit berufen. Wegen diesem Privileg können die Sender eigene Datenschutzbeauftragten nutzen. Die Kosten der umfassenden Datenerhebung werden selbstverständlich über die Rundfunkgebühren finanziert.