Ich empfehle immer wieder, die Wechselmöglichkeit in eine private Gesundheitsvorsorge zu nutzen. Dabei ist zu beachten, dass die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und ausführlich beantwortet werden. Jetzt hatte ich in meiner Mittwochsprechstunde den folgenden Fall:
Der Anrufer berichtete mir, dass seine private Krankenversicherung nach Einreichung der Zahnarztrechnung diese zum Anlass nahm, die bei der Antragstellung abgefragten Gesundheitsfragen zu überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass bereits seit vielen Jahren Zahnersatz vorhanden war, der jetzt – nach kurzer Versicherungszeit – vom Zahnarzt erneuert wurde.
Aus diesem Grunde erkundigte sich die Versicherung im Interesse aller Versicherten beim Zahnarzt nach der Notwendigkeit der Behandlung. Dabei kam heraus, dass der Zahnersatz bereits über 10 Jahre alt war und dringend getauscht werden musste. Diese Zahnbehandlung durfte die PKV im Interesse der anderen Versicherungsnehmer nicht vollständig bezahlen, zumal bei Antragstellung nach älterem, vorhandenen Zahnersatz gefragt wurde. Diese Frage hatte der Anrufer im Antrag verneint.
Die Krankenversicherung bot nun an, einen Teil der Kosten zu übernehmen und in den nächsten 5 Jahren eine Leistungsstaffel für Zahnersatz einzubauen. Ich musste dem Anrufer sagen, dass er dabei noch gut weggekommen ist. Die Versicherung hätte auch wegen Täuschung die Leistung ganz verweigern und einen Rücktritt vom Versicherungsschutz aussprechen können.
Deshalb ist es ganz wichtig, die Gesundheitsfragen immer korrekt zu beantworten. Gerade der Zahnarzt macht vor jeder Behandlung eine Statusfeststellung. So ist immer nachvollziehbar, ob die Gesundheitsangaben im Antrag richtig beantwortet wurden.
Wer ganz sicher gehen will, sollte sich nicht vor einer kleinen ärztlichen Untersuchung scheuen. Wenn das Ergebnis der Versicherung mitgeteilt wird, kann es nach der Antragsannahme nicht zu Unstimmigkeiten wegen ungenauer Angaben im Versicherungsantrag kommen.
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann