Im Gegensatz zu Angestellten können Selbständige keine Pauschalen als Betriebskosten absetzen. Für alle Reisekosten-Ausgaben müssen Selbständige Quittungen oder Rechnungen einreichen. Der Vorteil: die Kosten für eine Übernachtung, eine Taxifahrt etc. sind nicht in der Höhe reglementiert. Nachgewiesen werden muss nur, dass die Fahrt bzw. Übernachtung stattgefunden hat. Auch die Kosten für eine BahnCard kann man als Selbständiger in voller Höhe absetzen, wenn man Folgendes beachtet:
Egal, ob Bahncard 25, 50 oder 100, in voller Höhe absetzbar sind die Kosten auch dann, wenn zusätzlich die BahnCard privat genutzt wird. Dies ist jedoch nicht als Pauschale möglich, sondern man sollte folgendermaßen vorgehen:
- Führen Sie eine Aufstellung über alle betrieblich veranlassten Fahrten mit der Bahn
- halten Sie in einer Sparte den normalen Preis der Fahrt fest
- Führen Sie in einer zweiten Sparte an, wie hoch der ermäßigte Preis durch Einsatz der BahnCard lag
- Stellen Sie diese Differenz den Kosten der BahnCard gegenüber
Sobald die Ersparnis höher ist als der Preis für den Erwerb der BahnCard, wird das Finanzamt diese Kosten anerkennen. Da Angestellte vom Arbeitgeber eine BahnCard bekommen können, ohne für diesen Vorteil, der auch privat nutzbar ist, Lohnsteuer abführen zu müssen, gilt das gleiche Recht auch für Selbständige, wenn sie die Karte betrieblich und privat einsetzen.
Quelle: bwr-media.de
Steady-Newsletter hier abonnieren