Ab dem 1. Januar 2013 gibt es keine Rundfunkgebühren mehr – stattdessen soll der so genannte „Rundfunkbeitrag“ erhoben werden. Dieser ist nicht mehr abhängig davon, ob man Rundfunkempfangsgeräte besitzt. Jeder Bundesbürger, der Inhaber bzw. Mieter einer Wohnung, einer Betriebsstätte, eines Autos, einer Ferienwohnung etc. ist, zahlt monatlich eine Gebühr. Für Wohnstätten sind dies 17,98 Euro – für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge und Betriebsstätten 5,99 Euro.
Allerdings ist es nicht so, dass jeder Volljährige den Rundfunkbeitrag zahlen muss. Beitragspflichtig ist immer nur der „Inhaber“ bzw. Mieter einer Wohnstätte. So müssen Partner in einer Wohngemeinschaft nur einmal zahlen. Empfänger von Sozialleistungen können sich auf Antrag eventuell befreien lassen, Menschen mit Behinderungen „RF“ zahlen ein Drittel der 17,98 Euro.
Selbstständige und Unternehmen
Die Höhe des Rundfunkbeitrages richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Kleinstunternehmen mit maximal 8 Beschäftigen zahlen 5,99 Euro pro Betriebsstätte. Kleine Unternehmen bis zu 19 Mitarbeitern 17,98 Euro. Unternehmen und Institutionen sind verpflichtet, unaufgefordert selbst Änderungen der Betriebsstätten oder Beschäftigten mitzuteilen. Ansonsten droht ein Bußgeld. Liegt die Betriebsstätte eines Selbstständigen innerhalb der privaten Wohnung, bleibt diese beitragsfrei. Ebenfalls frei ist ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte.
Auch Betriebsstätten, die innerhalb einer Betriebsstätte liegen (z.B. Bürogemeinschaften) müssen eventuell nur einmal den Rundfunkbeitrag zahlen.Das scheint davon abhängig zu sein, ob es einen gemeinsamen Empfangsbereich gibt.
Die genaue Definition einer „Betriebsstätte“ finden Sie hier.
Weitere Informationen und ein „Rundfunkbeitragsrechner“ auf rundfunkbeitrag.de
… und als Einzelunternehmer im HomeOffice zahlt man weiterhin doppelt!
Neinnein, guck mal, das scheint wirklich komplett wegzufallen: http://www.banktip.de/rubrik2/20358/3/gez-gebuehren-fuer-selbststaendige-ab-2013.html
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