Dürfen Eltern ihren Kindern unter 16 Jahren WhatsApp erlauben?

Pünktlich zum Start der DSGVO hat Facebook seine AGB bezüglich WhatsApp geändert und das Mindestalter von 13 auf 16 Jahre erhöht. Grund ist, dass Unternehmen in der EU nun erst Daten von Jugendlichen ab 16 Jahren verarbeiten dürfen – bei Jüngeren muss immer die Einwilligung der Eltern nachgewiesen werden. Nun fragen sich sicher viele Eltern, ob sie sich strafbar machen, wenn sie ihren Kindern die Nutzung von WhatsApp gestatten, wenn diese unter 16 sind – oder ob sie diese Neuerung stillschweigend ignorieren können…

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Was wohl langsam die meisten WhatsApp-Nutzer erreicht hat ist die offizielle Bekanntmachung von Facebook, dass die Daten der Telefonkontakte eines Smartphones nicht nur mit der WhatsApp-App abgeglichen werden – sondern auch an Facebook weitergeleitet werden. Was bedeutet, dass zumindest geschäftlich Tätige sich strafbar machen, wenn sie WhatsApp für dienstliche Zwecke nutzen.

Einzige einigermaßen legale Möglichkeit: Die geschäftlich Tätigen haben die schriftlich nachweisbare Einwilligung jedes Kontakts aus ihrem Adressbuch, dass dessen Daten an WhatsApp und Facebook weitergereicht werden dürfen – auch wenn dieser selbst kein WhatsApp nutzt. Doch selbst das klingt wenig DSGVO-konform: Schließlich müsste der Betroffene jederzeit seine gespeicherten Daten einsehen und mitnehmen können – Beides kann kein WhatsApp-Nutzer garantieren…

Wie der Thüringer Chef-Datenschützer Lutz Hasse betont, geht die DSGVO nicht nur Unternehmen an: Auch Privatpersonen verhalten sich bei der Nutzung von WhatsApp „deliktisch“, weil sie dem Betreiber (Facebook) Zugang zu den Daten ihrer Kontakte gewähren. Gerade Eltern sollten sehr vorsichtig sein, wenn sie bei ihren Kindern den Gebrauch von WhatsApp stillschweigend „ignorieren“ – ein erstes Gerichtsurteil hat es schon im Mai 2017 gegeben – lange bevor die Altersgrenze bei WhatsApp heraufgesetzt wurde und die DSGVO in Kraft trat (AG Bad Hersfeld, 15.05.2017 – F 120/17 EASO) . Mit teuren Abmahnungen wegen Missachtung der elterlichen Fürsorgepflicht kann laut Datenschützer Lutz Hasse gerechnet werden.

Vor Allem Schulen sollten schnellstens von WhatsApp auf andere sichere Messenger umsteigen, da sie auf keinen Fall davon ausgehen können, dass „schon nichts passieren wird – denn wo kein Kläger, da kein Richter…“ Eine sichere Alternative ist eventuell der Schweizer Messenger Threema, der sich über eine einmalige Download-Gebühr von knapp 2,00 Euro finanziert.

Digitalsicherheit.org vom 28. Mai 2018: WhatsApp illegal

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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