Detlef Schumann aus Bochum: Bei einem Beratungsgespräch mit einem Interessenten, welcher sich selbständig machen wollte, ging es auch um die Weiterführung seines bei einem Geldinstitut abgeschlossenen Riester-Vertrages.
Dabei musste ich feststellen, dass besagter Interessent jahrelang von seinem Bankberater nicht über die Förderrichtlinien von Riester-Verträgen aufgeklärt wurde und in der Zwischenzeit mehrere Tausend Euro verschenkt hat.
Was war passiert?
Besagter Interessent hatte vor 6 Jahren geheiratet, inzwischen Kinder, was der Bank alles bekannt war, da er seinen Zulagen-Antrag korrekt ausgefüllt bei seinem Bankberater abgegeben hat.
Dieser hat aber nicht darauf geachtet, dass für die Frau kein Riester-Vertrag bestand und daher die Kinderzulagen von mittlerweile jährlich 600,- Euro, da nicht übertragen, verloren waren.
Deshalb hier noch einmal die wichtigsten Regeln für das Riester-Sparen:
Um die volle Förderung zu erhalten müssen 4 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in einen Vertrag eingezahlt werden. Das erreicht der Sparer durch eigene Einzahlungen, die ergänzt durch die staatliche Förderung von 154 Euro für den berechtigten Sparer und 185,-Euro für jedes vor dem 01.01.2008 geborene Kind sowie 300,- Euro für jedes nach dem 31.12.2007 geborene Kind, für das Kindergeld bezogen wird.
Wichtig ist zu wissen, dass immer der Mutter des Kindes die Kinderförderung zusteht. Diese kann es auf den Vater übertragen.
Oft kommt es vor, dass Selbständige Ihre Frau mit einem Minijob beschäftigen.
Wenn diese Minijobber auf die Rentenversicherungsbefreiung verzichten und den GRV-Beitrag aufstocken, können sie „Riestern“ und der Selbständige Partner kann durch einen Zulagen-Vertrag als mittelbar Berechtigter die staatliche Förderung erhalten.
Beide können dann zusätzlich ihre Sparbeiträge auf bis zu 4Prozent der Rentenversicherungsbemessungsgrenze aufstocken und erhalten dann steuerliche Vorteile.
Anders als beim Rürup-Sparen sind die in einen Riester-Vertrag selbsteingezahlten Beiträge nicht verloren, sondern können vererbt oder in den Vertrag des Hinterbliebenen Ehepartners, dann sogar einschließlich Fördergelder, übertragen werden.
Der Interessent ist jetzt erst einmal sauer auf seine Bank. Die hat ihm 2008 zur Geburt seiner Zwillinge zwar ein Sparbuch über 5,- Euro geschenkt aber spätestens da versäumt, seinen Riester-Vertrag zu aktualisieren.
Da vielen Sparer von Bankangestellten Riester-Verträgen vermittelt wurden, ist zu befürchten, dass einige Sparer ihre Fördermöglichkeiten nicht ausschöpfen.
Fragen Sie doch einmal nach. Gerne helfe ich weiter.
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann
[…] Informationen zur Rente für Selbständige Rente mit 60 – Für wen sie noch gilt In Blogs steadynews.de Deshalb hier noch einmal die …» Wie hoch die jeweiligen Zuschüsse sind, hängt vom Einkommen […]