Gefahr Scheinselbständigkeit: Beiträge aus Scheinselbstständigen-Arbeitsverhältnissen werden sofort vollstreckt

Beim Thema „Scheinselbstständigkeit“ machen die Sozialversicherungsträger ernst – und werden dabei von den Gerichten unterstützt, wie ein aktuelles Urteil zeigt, dass noch weitreichende Auswirkungen haben kann.
In diesem Fall hatte ein Betriebsprüfer im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass es sich in dem Unternehmen bei etlichen „freien Mitarbeitern“ tatsächlich um Scheinselbstständige handelt.  Er berechnete  die nun vom Unternehmen nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge aus – und verlangte nach der Abschlussbesprechung „Sofortkasse“, obwohl der Unternehmer gegen den Bescheid vor Gericht zog. Mit Hinweis auf das anhängige Verfahren wollte er die Zahlung  verweigern. Es nutzte nichts. Das Landessozialgericht Bayern  hat  am 16.3.2010 entschieden:

Wenn bei Ihnen im Rahmen einer Betriebsprüfung Scheinselbstständigkeiten aufgedeckt werden, sind die daraus resultierenden Beitragsforderungen sofort vollziehbar. Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung, weil das „Privileg“ der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln nicht für Scheinselbstständigkeiten gilt (LSG Bayern, Beschluss vom 16.03.2010, Az. L 5 R 21/10 B ER).

Was dieses Urteil für Sie bedeutet:

Scheinselbstständigkeit liegt dann immer vor, wenn ein Erwerbstätiger als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl er nach Art und Inhalt seiner Tätigkeit in Wirklichkeit zu den abhängig Beschäftigten zählt. Eine solche  „ Selbständigkeit“ kann dann weitreichende unangenehme Folgen haben – besonders für Sie den Auftraggeber (Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen!)

Aber auch für Unternehmensgründer welche nur mit einem Hauptauftraggeber zusammenarbeiten können nach Ablauf der Befreiungsfrist von der Gesetzlichen Rentenversicherung hohe Beitragsnachforderungen drohen.
Sofern Sie mehr als 1/6 ihrer Gesamteinkünfte von mindestens einem anderen Auftraggeber erzielen oder Mitarbeiter oberhalb der Geringverdienstgrenze beschäftigen, ist das Thema wirtschaftliche Abhängigkeit erledigt. Beantragen Sie am besten eine Statusfeststellung bei der Rentenversicherung Bund, dann haben Sie Klarheit.

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert