Gesetzgeber verlangt ab 2012 späteren Bezugsbeginn bei Altersversorgung mit staatlicher Förderung

Detlef Schumann: Sicher haben viele Leser interessiert die Diskussion um die Absenkung des Rechnungszinses in der Lebensversicherung aufmerksam verfolgt. Der Rechnungszins ist aber lediglich wichtig für die garantierten Ablaufleistungen einer Versicherung. Aus dieser Ablaufleistung ermitteln sich Zusatzversicherungen wie Beitragsbefreiung bei Erwerbs oder Berufsunfähigkeit sowie die Rentenzahlungen, welche prozentual aus der Versicherungssumme gebildet werden.

Die meisten Deutschen Lebensversicherer erwirtschaften weit höhere Überschüsse als die gesetzlich vorgeschriebenen.
Daher müssen sich Versicherungsnehmer wohl keine Gedanken um dieses Thema machen, wenn sie keine Zusatzbausteine wie BU- und EU-Renten in ihren Versicherungen einbauen.

Lediglich die Absicherung einer garantierten Versicherungssumme wird teurer, wenn es sich um eine kapitalbildende Versicherung handelt.
Die Diskussion um den Rechnungszins hat aber von einem viel wichtigeren Thema abgelenkt. Mit der von der Bundesregierung 2006 beschlossenen Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr wurde das früheste Rentenbeginn-Alter auf das 62. Lebensjahr erhöht.

Hier hat der Gesetzgeber in viel gravierenderem Maße auf das Alterssparen eingewirkt:

Sowohl steuerliche Vorteile als auch die staatliche Förderung bekommen Altersvorsorgeverträge, welche ab dem 1. Januar 2012 beginnen nur noch, wenn die Auszahlung der Versicherungsleistung auf einen Zeitpunkt ab dem 62. Lebensjahr gelegt wird. Wer also mit dem Gedanken spielt als Unternehmer oder Arbeitnehmer für sein Alter vorzusorgen, der sollte noch in diesem Jahr darüber nachdenken wann er über das Kapital verfügen möchte, ohne staatliche Förderleistungen zu verlieren.

Von der Erhöhung der Altersgrenze sind alle Schichten der Altersvorsorge betroffen, Basis-, Riester- und Betriebsrenten (1. und 2. Schicht), welche staatlich gefördert werden, als auch die private Vorsorge (der 3. Schicht) sind von der Anhebung der Altersgrenze betroffen.

WICHTIG: Für bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossene Verträge gilt die aktuelle Regelung weiterhin, d.h. Leistungen mit allen steuerlichen Vorteilen können bereits ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden!

Ab Januar 2012 gilt dann: Später geht immer, früher geht nimmer!

Gerne stehe ich für Fragen zur Verfügung.
In diesem Sinne

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

Eva Ihnenfeldt: Superhelden-Coaching – Deine Traumwelt, Deine Kraft Was wäre, wenn wir dank Streaming, YouTube und Social Media unsere eigenen Interpretationswelten bauen? Abseits von Religionen und Ideologien als Regisseure unserer Realität – selbstbestimmt mit Bedeutung gefüllt? Das ist mein Job: Gemeinsam mit meinen Klienten gestalten wir ihre Realität neu – nicht Fakten entscheiden, sondern die selbstgewählten Interpretationen. So können meine Klienten erkennen, wie großartig sie sind. Die Superhelden-Transformation In meiner Kindheit wurde ich zur Superheldin, um zu überleben. Fantasie rettete mich: unsichtbare Gefährten, Zauberwelten, starke Vorbilder aus dem Fernsehen – mutig, selbstbewusst, unregierbar. Als Einzelkind träumte, malte, schrieb und spielte ich mir ein emanzipiertes Leben mit meinen Barbies zurecht. Ab der Pubertät wurde ich meine eigene Superheldin: halb Heilige, halb Rebellin – mal Mary Poppins, mal Cruella de Vil. In der prozessorientierten Psychologie heißt das: Traumwelten aufbauen. Mein Coaching Heute baue ich mit Klienten Superhelden-Traumwelten. Als „heilige Verbrecherin“ gehe ich auf Augenhöhe: Ich antworte offen auf ihre Fragen zu meinem Leben und zeige Wege in ihre einzigartige Großartigkeit. Erfahrung zeigt: Nicht Geld, Macht oder Liebe machen glücklich – sondern die Überzeugung, ein fantastischer Superheld zu sein. Ob Soldat, Mutter oder Rebellin: Erkenne Deine Kraft, handle danach. Wie wir arbeiten Wir tauchen wie Alice im Wunderland in Deine persönliche Realität: spüren Abenteuer aus, wachsen durch selbstbestimmte Entscheidungen. Formate (Videocalls fallen weg – die schaffen künstliche Distanz) Telefon (mit Protokoll) WhatsApp-Chat Persönliches Treffen (z. B. Café) Honorar Frei vereinbart im Erstgespräch – passend zu Deiner Situation. Bereit für Deine Superhelden-Geschichte? Lass uns starten!

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