Gesetzgeber verlangt ab 2012 späteren Bezugsbeginn bei Altersversorgung mit staatlicher Förderung

Detlef Schumann: Sicher haben viele Leser interessiert die Diskussion um die Absenkung des Rechnungszinses in der Lebensversicherung aufmerksam verfolgt. Der Rechnungszins ist aber lediglich wichtig für die garantierten Ablaufleistungen einer Versicherung. Aus dieser Ablaufleistung ermitteln sich Zusatzversicherungen wie Beitragsbefreiung bei Erwerbs oder Berufsunfähigkeit sowie die Rentenzahlungen, welche prozentual aus der Versicherungssumme gebildet werden.

Die meisten Deutschen Lebensversicherer erwirtschaften weit höhere Überschüsse als die gesetzlich vorgeschriebenen.
Daher müssen sich Versicherungsnehmer wohl keine Gedanken um dieses Thema machen, wenn sie keine Zusatzbausteine wie BU- und EU-Renten in ihren Versicherungen einbauen.

Lediglich die Absicherung einer garantierten Versicherungssumme wird teurer, wenn es sich um eine kapitalbildende Versicherung handelt.
Die Diskussion um den Rechnungszins hat aber von einem viel wichtigeren Thema abgelenkt. Mit der von der Bundesregierung 2006 beschlossenen Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr wurde das früheste Rentenbeginn-Alter auf das 62. Lebensjahr erhöht.

Hier hat der Gesetzgeber in viel gravierenderem Maße auf das Alterssparen eingewirkt:

Sowohl steuerliche Vorteile als auch die staatliche Förderung bekommen Altersvorsorgeverträge, welche ab dem 1. Januar 2012 beginnen nur noch, wenn die Auszahlung der Versicherungsleistung auf einen Zeitpunkt ab dem 62. Lebensjahr gelegt wird. Wer also mit dem Gedanken spielt als Unternehmer oder Arbeitnehmer für sein Alter vorzusorgen, der sollte noch in diesem Jahr darüber nachdenken wann er über das Kapital verfügen möchte, ohne staatliche Förderleistungen zu verlieren.

Von der Erhöhung der Altersgrenze sind alle Schichten der Altersvorsorge betroffen, Basis-, Riester- und Betriebsrenten (1. und 2. Schicht), welche staatlich gefördert werden, als auch die private Vorsorge (der 3. Schicht) sind von der Anhebung der Altersgrenze betroffen.

WICHTIG: Für bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossene Verträge gilt die aktuelle Regelung weiterhin, d.h. Leistungen mit allen steuerlichen Vorteilen können bereits ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden!

Ab Januar 2012 gilt dann: Später geht immer, früher geht nimmer!

Gerne stehe ich für Fragen zur Verfügung.
In diesem Sinne

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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