Gründungszuschuss: Spätestens einen Monat nach Beantragung mit selbstständiger Tätigkeiten beginnen

Ein aktuelles Urteil belegt wie wichtig es ist, zeitnah nach Antrag auf Gründungszuschusses mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu beginnen. In den konkreten Fall hatte ein Gründer mündlich bei der Agentur für Arbeit erklärt, sich zum 2.7.2007 selbstständig machen zu wollen und den Gründungszuschuss zu beantragen. Daraufhin veranlasste die Sachbearbeiterin, dass das ALG I ab dem 2.7.2007 eingestellt wurde.

Doch erst drei Monate nach Ende der Arbeitslosigkeit meldete der Gründer sein Gewerbe an und unterschrieb den Mietvertrag für das geplante Döner-Restaurant. Daraufhin wurde ihm der Gründungszuschuss verweigert, da zu viel Zeit zwischen Beantragung und Aufnahme der Selbstständigkeit vergangen war. (BSG, Urteil v. 5.5.2010, Az.: B 11 AL 28/09 R).

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, muss ein konkret vorliegender Anspruch auf mindestens 91 Tage ALG I vorliegen. Dadurch, dass der Gründer angegeben hatte, sich bereits zum 2.7. 2007 selbstständig zu machen, erlosch der Bezug. Innerhalb von einem Monat wäre es noch tragbar gewesen, wenn er dann Gewerbeanmeldung und Mietvertrag hätte vorweisen können – doch drei Monate erachtete das Gericht als zu lang.

Quelle: lexetius.de

Infos vom BMAS: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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2 thoughts on “Gründungszuschuss: Spätestens einen Monat nach Beantragung mit selbstständiger Tätigkeiten beginnen

  • Reply Gründungszuschuss so schwer zu beantragen? 3. Juli 2011 at 13:44

    Ich wusste gar nicht, dass der Antrag auf Gründungszuschuss so schwer sein kann. Danke für die Info.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 5. Juli 2011 at 17:56

      Gern! Man kann wirklich so schnell Fristen versäumen oder andere Fehler begehen – deshalb ist uns das auch wiklich wichtig.

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