Zum Anfang des Jahres hat die Regierung beschlossen, die Umsatzsteuer für Übernachtungen in Hotels zu senken. Für Selbständige und Unternehmen bedeutet diese Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent in zweierlei Art eine Verschlechterung: zum Einen wird die Erleichterung von den Hotels bestenfalls nur zum Teil an die Kunden weitergegeben, zum Anderen erhöht sich der Aufwand für die steuerliche Anerkennung der Rechnungen.
Die meisten Hotels haben ihre alten Preise bisher beibehalten. Höchstens für hochpreisige Einzelzimmer gibt es bereits eine Bruttopreisabsenkung, die den verminderten Steuersatz komplett abfängt. Doch für Unternehmen, die viel auf Hotelübernachtungen angewiesen sind, wie Montagefirmen, bedeutet es eine bedrohliche Erhöhung der Nettopreise, wenn die Bruttopreise gleich bleiben!
Der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen ist zwar gesenkt worden, doch nicht der Steuersatz für weitere Leistungen wie das Frühstück. Das bedeutet für die Anerkennung der Rechnungen beim Finanzamt einen erheblichen Mehraufwand. Unterschiedliche Leistungen müssen nun mit dem unterschiedlichen Umsatzsteuersatz getrennt auf der Rechnung aufgeführt werden. Pauschalpreise können dazu führen, dass die Belege nicht anerkannt werden.