Krankengeld für Selbständige: Wiedereinführung ab August 2009

Anfang des Jahres 2009 war das Krankengeld für Selbständige, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, abgeschafft worden. Doch diese Regelung wird nun zum 1. August 2009 zurückgenommen. Das heißt, es gibt nun zwei Möglichkeiten für Selbständige bei der GKV: entweder sie zahlen einen verminderten Beitragssatz – oder sie erwerben wieder den Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nun dabei, die Gesetzesänderung mit Leben zu füllen. Erst vor wenigen Monaten waren die Wahltarife eingeführt worden, die den Selbständigen ermöglichten, zusätzlich zum Regelbeitrag eine Absicherung bei Krankheitsausfällen einzurichten – natürlich gegen zusätzliche Beiträge.

Firmenberater Hans-Dieter Heute ist immer bemüht, seinen Versicherten die besten Konditionen zu ermöglichen

AOK-Firmenberater Hans-Dieter Heute ist immer bemüht, den Versicherten die besten Konditionen zu ermöglichen

Die AOK in Witten, Teil der AOK Westfalen-Lippe, ist seit Jahren besonders um Existenzgründer und Selbständige bemüht. So war der Firmenberater, Hans-Dieter Heute, gerne bereit, einige Fragen zu beantworten, die die Änderung betreffen. Denn wie sich gleich zeigte, sollten die Versicherten von sich aus auf ihre Krankenkasse zugehen, um keine Ansprüche einzubüßen.

1. Frage: Die Regelung wird ab dem 1. August 2009 wirksam: müssen Selbständige selbst auf ihre Krankenkasse zugehen – oder wird die Neuregelung automatisch erfolgen?

Antwort: Die Versicherten können sich selbst entscheiden, ob sie ab dem 1. August 2009 durch Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit erwerben möchten. Daher sollten sie sich auf jeden Fall – wenn sie diesen Anspruch wünschen – mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

2. Frage: Gilt das neue Gesetz für alle Selbständigen, oder sind manche davon ausgeschlossen (z.B. Selbständige ab dem 50. Lebensjahr, die keinen Wahltarif hatten)

Antwort: Die Gesetzesänderung gilt für alle Versicherten, die vor der Änderung auch einen Anspruch auf Krankengeld realisieren konnten oder einen Wahltarif für Krankengeldzahlungen bei einer Gesetzlichen Krankenkasse abschließen konnten. Künstler und Publizisten haben ab dem 1.8.09 wie bisher einen Anspruch auf Krankengeld ab Beginn der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.

3. Frage: Wird der bisher gezahlte Wahltarif zurückerstattet, oder bezieht sich das Gesetz nur auf die Zeit nach dem 1.8.09?

Antwort: Der Gesetzgeber räumt den Selbständigen und den sogenannten unständig oder kurzzeitig Beschäftigten ab dem 1. August 2009 wieder einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ein. Für Vertragsverhältnisse in der Zeit vor dem Datum werden weder Beiträge zurückerstattet, noch Leistungen zurückgefordert.

4. Frage: Das Krankengeld wird erst ab der 7. Woche gezahlt – kann man über den Wahltarif zusätzliche Sicherungen einbauen, wie Krankengeld bei Krankenhausaufenthalten – und wie teuer ist das in etwa?

Antwort: Zusätzlich zu dem „gesetzlichen Krankengeld“ ab der siebten Woche wird die AOK so schnell wie möglich neue attraktive Krankengeld-Wahltarife anbieten, damit sich die Versicherten über den gesetzlichen Anspruch hinaus für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit absichern können.

5. Frage: Gibt es Altersabstufungen beim Krankengeld?

Antwort: Beim gesetzlichen Krankengeld sieht der Gesetzgeber keine Altersabstufungen vor. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach den beitragspflichtigen, bei Arbeitsunfähigkeit entgangenen Einkünften der Selbständigen.

Gerade Selbständige sind angewiesen auf den Service ihrer Krankenkasse - denn mit Eintritt der Selbständigkeit fällt man sofort aus den allgemeinen Sicherheitsnetzen heraus.

Gerade Selbständige sind angewiesen auf den Service ihrer Krankenkasse - denn mit Eintritt der Selbständigkeit fällt man sofort aus den allgemeinen sozialen Sicherheitsnetzen heraus.

Natürlich gibt es viele weitere Dinge zu beachten:

  • die ärztlch bescheinigte Arbeitsunfähigkeit muss frühzeitig der Krankenkasse gemeldet werden
  • Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft
  • Maximal 70 Prozent des maßgeblichen Einkommens werden als Krankengeld gezahlt
  • Krankengeld wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Monate lang gezahlt
  • Die Höhe des Krankengeldes hängt einzig und allein vom tatsächlichen Gewinn des Unternehmens ab – bei Verlusten erhält der Selbständige gar kein Krankengeld

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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2 thoughts on “Krankengeld für Selbständige: Wiedereinführung ab August 2009

  • Reply Sasse-Gerlach,Helga 1. November 2013 at 14:14

    Ich habe mich zum 01.09.2013 mit Zuschuß der Arbeitsagentur selbständig gemacht.
    Habe ca. ein Einkommen am Anfang von 1000 € + Anrechnung Arbeitsagentur 700 € und Teilanrechnung durch Verdienst meines
    Mannes, da er privat Versichert ist.
    Mein Beitrag pro Monat beträgt bei der DAK 333,70 €.(bin bereits seit 1991 Mitglied)
    Warum kann ich mich nicht mit Krankengeld absichern sondern nur ohne Krankengeld?
    Wenn ich nicht gesagt hätte, das ich existenzgründer bin, würde ich den gleichen Beitrag bezahlen ohen anrechnung meines Mannes und könnte mich für ein paar € mehr mit Krankengeld absichern.
    Bedanke mich jetzt schon für Ihre Antwort.
    MfG
    Helga Sasse-Gerlach

    • Reply Eva Ihnenfeldt 1. November 2013 at 19:13

      Hallo liebe Frau Gerlach, leider kann ich Ihnen die Fragen nicht beantworten – ich weiß es nicht, bin kein Versicherungsexperte. Ich in Ihrer Situation würde wahrscheinlich nach Foren (bei der Google Suche unter „Diskussionen“) fahnden und eventuell mehrere GKV’s ansprechen und mich beraten lassen. Zumindest von der AOK bei uns in Westfalen/ Lippe weiß ich dass sie sich sehr viel Mühe geben bei der Beratung. Viel Erfolg – vielleicht gibt es eine Lösung die Sie noch nicht kennen! (Übrigens habe ich eine GKV mit Krankengeld, aber ob ich das jemals nutzen werde? Als Selbständige sind die Konditionen für die Gewährung doch sehr happig so weit ich weiß)

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