Kununu fordert bei negativen Arbeitgeber-Bewertungen eventuell einen Nachweis zum Arbeitsverhältnis

Bewertungen im Internet sind eigentlich geschützt und können anonym veröffentlicht werden. Doch die Sorge ist groß – man könnte womöglich rechtlich belangt werden. Nur wenige Mitarbeiter trauen sich, bei Kununu eine negative Bewertung ihres Arbeitgebers anonym zu verfassen, da sie die Aufdeckung ihrer Identität befürchten. Tatsächlich kann es sein, dass Kununu von Nutzern, die eine negative Arbeitgeber-Bewertung verfasst haben, einen Nachweis fordern, dass es tatsächlich ein Arbeitsverhältnis gegeben hat: Die erste und letzte Seite des Arbeitsvertrages, ein Arbeitszeugnis oder ein Zertifikat soll vor der Freischaltung an Kununu gesandt werden. Doch dann hat zumindest die Plattform die Identität vorliegen – kann das zu Konsequenzen führen?

Ich verstehe natürlich die Betreiber von Bewertungsportalen. es gibt schon einige Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben und Ärzte, Arbeitgeber etc. vertreten, um negative Bewertungen löschen zu können. Dabei kann es auch Schadenseratzforderungen gegenüber den Plattform-Betreibern geben. Diese wiederum müssen sich gegen eine solche Gefahr absichern. Wird der Urheber der Kritik identifiziert und kann nachgewiesen werden, dass seine Meinungsäußerung falsche Tatsachen oder Schmähkritik enthält, drohen diesem im Extremfall Kündigung oder eben eine Schadenseratzforderung.
Markt und Mittelstand: Wie Arbeitgeber mit Bewertungsportalen umgehen können

Ich habe mein Wissen, dass Kununu bzw. Xing bei negativer Bewertung eventuell einen Tätigkeitsnachweis fordert, übrigens von einem konkreten Arbeitgeber-Bewerter, der mir die Korrespondenz mit dem Portal zugeschickt hat. Dort heißt es auch „Bitte beachte, dass Nachweise immer deinen Namen, Position (falls angegeben) und eine gültige Firmenunterschrift beinhalten müssen“. Die Identität des Bewertenden wird übrigens ganz sicher nicht an Arbeitgeber weitergegeben, wenn nicht eine Strafanzeige vorliegt und das Portal zur Herausgabe der Identität gezwungen wird.
Hier der Link zur Xing-Datenschutzerklärung.

Fazit

Ich bin sicher, dass Bewertungsportal-Betreiber durch die vielen Prozesse und Gerichtsurteile extremen Wert darauf legen müssen, sich nicht aufs Glatteis zu begeben. Die DSGVO hat diese Sorge womöglich noch verschärft, da es die Handlungsspielräume für rechtliche Auseinandersetzungen erweitert. Man sollte sich also nicht wundern, wenn es vor Allem positive Bewertungen gibt, auch bei „schwierigen“ Arbeitgebern.
Umfassender Beitrag der „Kanzlei Plutte“ dazu, wie Unternehmen sich gegen negative Internet-Bewertungen rechtlich zur Wehr setzen können

Ob man selbst den Mut aufbringt, trotz einer geforderten Offenlegung der Identität eine negative Arbeitgeber-Bewertung abzugeben? Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich selbst würde es nicht tun. Bin zwar immer gern bereit, anderen Menschen durch Erfahrungsberichte zu helfen, doch nicht bei diesem Risiko. So ging es Menschen in meinem konkreten Fall auch. Seine Kritik wurde nie bei Kununu freigeschaltet, da er dazu nicht bereit war.

Arbeitgeber-Kritik: User tauschen sich zu ihren Kununu-Erfahrungen bei trustpilot aus.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert