OLG München zur freien Meinungsäußerung: Facebook darf keine Kommentare löschen, die das Grundgesetz erlaubt

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook steht, dass das Netzwerk sich das Recht vorbehält, Kommentare zu löschen, wenn diese „gegen die erklärten Nutzungsbedingungen oder die Richtlinien verstoßen“. Das führt gerade zu massenhaften Löschungen und Konto-Sperrungen, wie man im Netz nachlesen kann. Nun hat das Oberlandesgericht München beurteilt, dass die „internen Hausregeln“ von Facebook nicht gegen das Grundgesetz verstoßen dürfen. Zwar ist der Konzern nicht verpflichtet, das Konzept der demokratisch-rechtstaatlichen Meinungsbildung in Gänze zu verwirklichen – doch die grundsätzlichen Wertentscheidungen der deutschen Verfassung müssen beachtet werden.

Leider gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung dazu, was marktbeherrschende Unternehmen an Nutzeraktivitäten dulden müssen. Eindeutig ist, dass Hassbotschaften und Angriffe auf Personen aufgrund der Rasse, Ethnizität, nationalen Herkunft, religiösen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität oder aufgrund von Behinderungen oder Krankheiten‘ gelöscht werden müssen. Seit dem 1. Januar 2018 ist das im NetzDG geregelt.

Wie jedoch sollen Facebook, Google, Twitter und Co das vom deutschen Bundestag beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz erfüllen, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen? Logisch, dass seit Anfang 2018 wild gelöscht und gesperrt wird, da man dem Wunsch des Staates nach Eindämmung von Fake-News und Hassbotschaften entsprechen will. Nun aber kommen Gerichte mit dem Grundgesetz? Können also womöglich nur dann Konten, Posts, Links und Kommentare gelöscht und gesperrt werden, wenn diese Sperrungen im Grundsätzlichen der deutschen Verfassung entsprechen?

Man darf gespannt sein, welche Rechtsauffassung sich letztendlich durchsetzt. In einer Demokratie, die die freie Meinungsäußerung seiner Bürger schützt, müssen sich marktbeherrschende Konzerne verfassungskonform verhalten – das leuchtet ein. Wie das allerdings mit dem Wunsch des Staates, dass soziale Netzwerke ohne Rücksprache mit Gerichten von sich aus innerhalb von 24 Stunden „rechtswidrige“ Inhalte erkennen und löschen, zusammengeht, ist rätselhaft. Möge hier bald eine einheitliche Rechtsprechung etabliert werden.

Quelle: heise online vom 6. September 2018: Freie Meinungsäußerung wiegt höher als das „Hausrecht“ von Facebook

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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