Über die Hälfte aller Kapitallebensversicherungen werden gekündigt, bevor sie zur Auszahlung kommen. Da sahen viele Versicherungsnehmer bisher einen Ausweg im Verkauf ihrer laufenden Lebensversicherungen – doch diese so genannte „Zweitmarkt“ ist nun fast vollständig zusammengebrochen.
Versicherungsvermittler sind verständlicherweise interessiert an möglichst hohen Provisionen, darum haben in Deutschland die meisten Lebensversicherungen eine Laufzeit von 30 Jahren – bei diesen Versicherungen beträgt die Anzahl der Verträge, die bis zum Ende bedient werden können, jedoch sogar weniger als 30 Prozent. Es ist eben kaum möglich, ein Berufsleben über 30 Jahre realistisch vorherzuplanen.
Seit 1999 gibt es die Möglichkeit, eine laufende Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt an Aufkauf-Gesellschaften zu verkaufen. Das brachte in Spitzenzeiten 5 bis 15 Prozent mehr Geld als bei einer vorzeitigen Kündigung. Aufkäufer kauften zwar nur renditenstarke Lebensversicherungen solider Versicherungsgesellschaften, doch zusätzlich zu dem so geminderten Verlust blieb den Verkäufern ihrer Police zusätzlich der Versicherungsschutz im Todesfall erhalten – bis auf den Abzug einiger Gebühren.
Dass es nun so gut wie keine interessierten Aufkäufer von Lebensversicherungen mehr gibt, macht nachdenklich. Verbraucherschützer vermuten, dass die Ursachen im Geschäftsmodell selbst zu suchen sind. Denn die Policenhändler bündelten die Policen und verkauften sie an geschlossene Fondsgesellschaften weiter. Diese wiederum gaben die Fondsanteile an Anleger weiter. Doch wer will heute noch in geschlossene Fonds investieren?
Ein weiterer Grund für den Einbruch kann natürlich im mangelnden Geld-Vertrauen liegen. Falls es, wie manche Experten befürchten, tatsächlich eine Inflation geben sollte, verlieren laufende Lebensversicherungen dementsprechend an Wert.
Verbraucher, die ihre Lebensversicherungen trotzdem verkaufen möchten – und in der schwierigen Zeit einen Aufkäufer finden – sollten auf die Vertragsbedingungen achten. Zwar enthalten die Aufkaufverträge einen Todesfallschutz, doch im Kleingedruckten behalten sich die BVZL-Mitglieder (Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen) ein Recht zur Kündigung vor.
Das sei bereits passiert, meldet das Magazin „Finanztest“. Denn wenn die Aufkäufer ihre Policen beim Versicherer stornieren müssen, um liquide zu bleiben, verliert auch der urspr. Eine weitere Alternative zur vorzeitigen Kündigung bzw. zum Verkauf der laufenden Police ist die Beleigung derselben. In jedem Fall sollten sich Verbraucher von unabhängigen Stellen beraten lassen, bevor sie Entschlüsse fassen. Denn auch bei der Verpfändung und dem Verkauf erhalten Versicherungsvermittler Provisionen – können also nichtz objektiv beraten.
Guter Beitrag! Angesichts der aufziehenden Finanzkrise und einem drohenden Kollaps muss man nur jedem raten, aus solchen Verträgen zu gehen. Noch immer unterschätzen die Meisten die Gefahr der Finanzkrise.