Im Januar 2018 hat das Landgericht Berlin ein aufsehendes Urteil gesprochen: Mehrere entscheidende Klauseln des Social Networks Facebook sind unzulässig und müssen geändert werden. Unter Anderem muss die Klarnamenpflicht abgeschafft werden, wurde verkündet. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch nicht entschieden. Facebook hat Berufung eingelegt. Als Nächstes wird sich das Kammergericht Berlin mit dem Fall beschäftigen.

Ob Facebook auf das bahnbrechende Urteil reagiert oder lieber hohe Bußgelder einkalkuliert, während die Berufung läuft, bleibt abzuwarten. Wie sich das soziale Netzwerk verändert, falls tatsächlich die Nutzung mit Pseudonymen von Facebook geduldet wird, bleibt ebenfalls abzuwarten. Auf jeden Fall scheinen immer mehr Länder der EU hart gegen Facebooks Datenschutz- und Privatsphärenbestimmungen vorzugehen.
Das Urteil des LG Berlin vom 16.01.2018 ausführlich hier bei wbs-law.de




