Im Januar 2018 hat das Landgericht Berlin ein aufsehendes Urteil gesprochen: Mehrere entscheidende Klauseln des Social Networks Facebook sind unzulässig und müssen geändert werden. Unter Anderem muss die Klarnamenpflicht abgeschafft werden, wurde verkündet. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch nicht entschieden. Facebook hat Berufung eingelegt. Als Nächstes wird sich das Kammergericht Berlin mit dem Fall beschäftigen.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Nicht nur die Klarnamenpflicht Facebooks, welche die anonyme Nutzung untersagt, wurde vor Gericht gebracht, sondern auch andere Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Facebooks Voreinstellungen verstoßen gegen das Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht. So ist bei Smartphones die Ortung des Nutzer-Standorts vorinstalliert. Facebook-Profile sind in den aktivierten Voreinstellungen durch Suchmaschinen findbar. Auch willigt jeder User darin ein, dass Facebook Namen und Profilbild für kommerzielle Zwecke nutzen darf. Weitere Daten werden in die USA weitergeleitet.
Ob Facebook auf das bahnbrechende Urteil reagiert oder lieber hohe Bußgelder einkalkuliert, während die Berufung läuft, bleibt abzuwarten. Wie sich das soziale Netzwerk verändert, falls tatsächlich die Nutzung mit Pseudonymen von Facebook geduldet wird, bleibt ebenfalls abzuwarten. Auf jeden Fall scheinen immer mehr Länder der EU hart gegen Facebooks Datenschutz- und Privatsphärenbestimmungen vorzugehen.
Das Urteil des LG Berlin vom 16.01.2018 ausführlich hier bei wbs-law.de