Am 1. November 2008 trat die GmbH-Reform in Kraft. Seitdem gibt es für Gründer die Möglichkeit, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft mit nur 1 Euro Stammkapital zu gründen. Der Gesetzgeber hatte diese Rechtsform eingeführt, um der englischen Limited etwas entgegen zu setzen. Das Modell erweist sich als äußerst erfolgreich:
seit November 2008 wurden schon mehr als 6.500 „Mini-GmbH’s“ gegründet -Tendenz steigend. Die Gründungen von Limiteds hingegen ging im selben Zeitraum zurück. Die Ltd ist international gesehen die häufgste haftungsbeschränkte Rechtsform für Unternehmen. Doch da auch deutsche Limiteds nach englischen Recht behandelt werden, gibt es häufig Probleme, die die Existenzgründer bei der schnellen Online-Gründung nicht überschauen konnten.
So wie die englische Limited nur 1 Pfund Stammkapital braucht, reicht für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ebenfalls 1 Euro. Mit Hilfe des „Musterprotokolls“ können teure Notarkosten eingespart werden – wovon auch die meisten Mini-GmbH-Gründer Gebrauch gemacht haben. Erforderlich ist dann nur noch die Notar-Gebühr für die Eintragung ins Handelsregister.
Eine klassische GmbH braucht 25.000 Euro Stammkapital. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft muss nach Paragraph 5a GmbH-Gesetz ein Viertel ihres Jahresüberschusses zurücklegen. Sobald die kompletten 25.000 Euro Rücklage erreicht sind, wird sie zur vollständigen GmbH.
Das geringe Stammkapital von 1 Euro ist zwar Hauptmotiv für die Gründung einer Mini-GmbH – doch nur in den wenigsten Fällen zahlen die Gründer tatsächlich auch nur einen Euro ein. Die meisten beginnen mit einem Stammkapital von 1.000 Euro. Kredite bei Banken oder Lieferanten erhält die Unternehmergesellschaft natürlich nicht. Um Sicherheiten zu bieten, müssen die Gründer mit ihrem Privatvermögen haften, wenn sie Finanzierungen beantragen. Trotzdem ist die Ein-Euro-GmbH ein Schritt in die richtige Richtung – denn Limited’s leiden nicht nur unter schlechtem Image – die Geschäftsführung ist auf Dauer zu riskant – spätestens wenn sich die Gesellschafter zerstreiten… (Quelle:FAZ)