Urteil: Gesellschafter darf mit sofortiger Wirkung aus GmbH ausgeschlossen werden

Wie der Bundesgerichtshof entschied (BGH, Az.: II ZR 263/07), darf bei einem Gesellschafter-Streit ein Gesellschafter schnell aus der GmbH ausgeschlossen werden, wenn der Firma ansonsten ein Schaden entstehen könnte. 
Das berichteten die GmbH-News, ein Verlagsbereich des Verlags für die Deutsche Wirtschaft. Ein triftiger Grund für einen Ausschluss liegt vor, wenn z.B. ein Gesellschafter seine Pflicht verletzt und dem Unternehmen damit schadet.

Probleme bei Gesellschafter-Streit sind kaum zu vermeiden. Dem Ausgeschlossenen steht üblicherweise eine Abfindung zu. Laut GmbH-News wird der Ausschluss erst dann wirksam, wenn diese Abfindung gezahlt wurde. Doch häufig streiten sich die Gesellschafter jahrelang über die Höhe dieser Zahlung. Das schadet der Firma erheblich. Viele Satzungen von GmbH’s sehen ein Ausschlussrecht vor, welches laut BGH-Urteil rechtmäßig und gut ist.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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