Wie der Bundesgerichtshof entschied (BGH, Az.: II ZR 263/07), darf bei einem Gesellschafter-Streit ein Gesellschafter schnell aus der GmbH ausgeschlossen werden, wenn der Firma ansonsten ein Schaden entstehen könnte.
Das berichteten die GmbH-News, ein Verlagsbereich des Verlags für die Deutsche Wirtschaft. Ein triftiger Grund für einen Ausschluss liegt vor, wenn z.B. ein Gesellschafter seine Pflicht verletzt und dem Unternehmen damit schadet.
Probleme bei Gesellschafter-Streit sind kaum zu vermeiden. Dem Ausgeschlossenen steht üblicherweise eine Abfindung zu. Laut GmbH-News wird der Ausschluss erst dann wirksam, wenn diese Abfindung gezahlt wurde. Doch häufig streiten sich die Gesellschafter jahrelang über die Höhe dieser Zahlung. Das schadet der Firma erheblich. Viele Satzungen von GmbH’s sehen ein Ausschlussrecht vor, welches laut BGH-Urteil rechtmäßig und gut ist.