Der Streit um die Nutzungsbedingungen beim sozialen Netzwerk „Facebook“ ist so alt wie Facebook selbst. Darf Facebook auf Klarnamen bestehen und Fake-Accounts sperren? Im Dezember 2020 gibt es ein neues Urteil des Oberlandesgericht München zu dieser umstrittenen Regelung: Auch wenn das deutsche Telemedienrecht das Recht auf Pseudonym-Nutzung betont, wiegt die Datenschutzgrundverordnung der EU höher. Heißt: Facebook hat die Möglichkeit, Pseudonyme auf seinem Portal zu untersagen und dementsprechend zu ahnden. Ich persönlich finde das Urteil richtig und wichtig.
Bei Instagram, Twitter und den meisten anderen sozialen Netzwerken ist es völlig alltäglich, unter einem Pseudonym zu posten und zu interagieren. Nur bei den beruflichen Netzwerken Xing und LinkedIn herrscht Klarnamenpflicht – und bei Facebook. Blogger übrigens müssen ein rechtskonformes Impressum einbauen, wenn sie kommerzielle Interessen mit dem Blog verfolgen – zum Beispiel Werbeanzeigen in die Website integrieren. Anonym darf man nur dann einen Blog betreiben, wenn es wirklich rein privat geschieht.
Instagram Pseudonyme ja – Facebook Pseudonyme nein?
Facebook ist anders als Instagram, auch wenn beide Angebote aus dem Hause Facebook stammen. Bei Instagram war es von Gründung ab möglich, sich hinter einem Pseudonym zu verbergen. Diese Tradition hat Facebook bei der Übernahme erhalten. Allerdings weiß auch jeder Instagram-Nutzer, dass viele der Instagram-Accounts Fake-Accounts sind – es scheint dort nicht zu stören. Es zählen die visuellen Postings – nicht in erster Linie die Identitäten der Creator.
Facebook ist zwar ein privates Netzwerk und kann nicht direkt mit Xing und LinkedIn verglichen werden, doch bei Facebook war es von Gründung an Ziel und Geschäftsmission, dass Menschen sich ansprechen, verbinden, interagieren und dort Freundschaften und gemeinsame Interessen und Themen pflegen.
Genau so, wie ich es unheimlich fände, wenn mich bei Xing ein Pseudonym anschreiben würde (Was will er oder sie? Warum zeigt die Person nicht ihre Identität? Ich melde besser einen Fake-Account bei Xing, um die Community vor Betrügern und unseriösen Accounts zu schützen) erlebe ich es bei Facebook.
Wir wirken Pseudonyme bei Facebook auf mich?
Da ich mehr als tausend Students zu Social Media Managern ausgebildet habe, habe ich schon häufig erlebt, dass mir real existierende vertraute Menschen bei Facebook etwas schreiben – aber ich diese nicht erkennen kann, weil sie Pseudonyme nutzen. Ich weiß also, wie das auf mich wirkt.
Ich reagiere misstrauisch, forsche im Profil nach, ob es sich um einen realen Menschen handelt, ob sich bei der Ansprache um unseriöse Motive handelt, ob mich jemand „hereinlegen“ will. Abgesehen von diesem Misstrauen führt es auch dazu, dass ich bei Facebook Menschen nicht finden kann, da ich mich nicht an ihren Fake-Namen erinnern kann.
Ja, ich wünsche mir Klarnamenpflicht bei Facebook. Vielleicht bin ich altmodisch, vielleicht ist dieses Bedürfnis meinem fortgeschrittenen Alter geschuldet. Ich bewege mich gern in einem realen Raum, in dem ich mich orientieren kann. Bei Tiktok, YouTube oder Instagram ist das anders. YouTube ist für mich Inspirationsquelle, ebenso wie Tiktok. Die Creator-Identitäten interessieren mich nicht unbedingt.
Facebook ist ein Beziehungsnetzwerk
Facebook ist ein Beziehungsnetzwerk. Die Menschen, mit denen ich dort kommuniziere, kommen mir ebenso nahe wie Menschen am Telefon. Da möchte ich ja auch unbedingt wissen, wer angerufen hat. Ich will nicht misstrauisch werden – ich will bei Facebook offen und authentisch Posts lesen und Gespräche führen, ich will wissen, mit wem ich es zu tun habe.
Natürlich kann ich es verstehen, wenn junge Menschen Angst haben, ihre Identität offen zu legen. Mobbing, unerwünschte Avancen, Rachefeldzüge von Ex-Partnern… es gibt viele Gefahren in unserer Welt, die vor Allem Jugendliche ernsthaft bedrohen. Wahrscheinlich ist auch die Klarnamenpflicht bei Facebook mit ein Grund, warum die Jugend zu Instagram gewechselt hat. Dort fühlen sie sich hinter ihrem Pseudonym und hinter einem nicht identifizierbaren Profilbild geschützt.
Doch Facebook birgt Gefahren, die gerade von Pseudonymen her drohen. Politisch Radikale stürzen sich mit ihren Fake-Accounts auf potentielle Mitstreiter, Opfer und politische „Gegner“; sexuell unerfüllte Männer (vielleicht auch ein paar Frauen) belästigen per Messanger oder auch in Kommentaren. Die allermeisten der unliebsamen Erfahrungen sind zwar nicht strafrechtlich relevant – aber trotzdem einschüchternd und bedrohlich.
Tipp: Sofort löschen und blockieren
Natürlich lösche und blockiere ich sofort, wenn ich mich von einem Facebook-Account unangenehm berührt fühle. Das macht mir schon lange nichts mehr aus. Doch ich schaue gern denen ins Gesicht, die mich schmähen, benutzen, betrügen, bedrängen oder missbrauchen wollen.
Ja, ich bin sehr erleichtert, dass das OLG zu diesem Urteil gekommen ist. Wie der uralte Streit letztendlich entschieden wird, bleibt abzuwarten – doch ich hoffe inbrünstig, dass sich die Klarnamenpflicht bis zum Europäischen Gerichtshof durchsetzt. Erst wenn dieses Gericht ein dementsprechendes Urteil gesprochen hat, wissen wir was rechtens ist in der EU. Bis dahin muss ich leider rätseln, nachfragen (woher kennen wir uns?), löschen und blockieren. Das finde ich wirklich schade…