Persönlichkeitsrechte sind durch das Internet sehr sensibel geworden. Denn anders als in einer Print-Zeitung ist ein Foto im Web sichtbar über die (fast) ganze Welt, und man kann den Content (also Bilder, Texte, Töne) bearbeiten, kopieren, verbreiten. Auch Urheberrechte sind durch diese Content-Daten Praxis betroffen: Sowohl Urheber als auch Nutzer sind verunsichert, was nun erlaubt ist – bzw. wie man am besten Nutzungsrechte gewährt, einschränkt, lizensiert, schützt.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat in einem Prozess (Aktenzeichen: 7 Ca 1649/12) entschieden, dass Arbeitgeber nicht ohne

Genehmigungspflichtig oder nicht? Auf dem Foto sind neben dem Künstler noch weitere Personen zu sehen
die Einwilligung ihrer Mitarbeiter deren Fotos verwenden dürfen. Wenn Arbeitnehmer die Firma verlassen haben, können diese die Löschung ihrer Fotos aus dem Internet verlangen. Geklagt hatte eine Bankkauffrau die nicht wollte, dass ihre Bilder auf der Website ihres ehemaligen Arbeitgebers zu sehen waren – die Bank musste alle Abbildungen der Frau löschen.
Persönlichkeitsrechte im Web nicht zu verletzen, ist nicht einfach. Am besten fragt man grundsätzlich Jeden, ob er/ sie mit der Veröffentlichung eines Fotos einverstanden ist. Nur bei großen Veranstaltungen ist es möglich, Menschen ohne Einwilligung abzulichten und ins Web zu bringen – aber auch das nur dann, wenn das Motiv des Fotos nicht der einzelne Mensch ist – sondern die dort abgebildeten Menschen reine „Deko“ sind ohne selbst im Vordergrund zu stehen.
Auf der nächsten BARsession in Dortmund am 8. Oktober stehen diese und ähnliche Fragestellungen im Fokus der Konferenz.
Quelle: Fokus
Auf unserer letzten BARsession im August 2012 haben wir uns mündlich die Einwilligungen der Gäste für die Fotos eingeholt – reicht das oder braucht man die Einwilligungen schriftlich?
Gilt das auch für Printmedien? Wenn z.B. das Foto eines öffentlichen Vortrages, einer Ausstellungseröffnung o.ä. in der Tageszeitung abgedruckt wird.