Riester Rente schnell noch die Beitragsleistung überprüfen und keine Zulagen verschenken!

Detlef Schumann: Bei vielen  Riestersparern, die vor einigen Jahren begannen einen Riester-Vertrag zu besparen, haben sich inzwischen die Rahmenbedingungen geändert. Deshalb sollten Sie, um keine Zulagen zu verschenken, dringend die Eigenleistung und die Zulagenhöhe überprüfen.

4 % der in 2010 erzielten Rentenversicherungspflichtigen Einkünfte müssen in den Riester-Vertrag fließen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Die staatlichen Fördergelder, 154,– Euro für den Sparer sowie den mittelbar Berechtigten (in der Regel der nicht berufstätige oder selbständige Ehepartner) zählen ebenso wie die Kinderzulage von 185,– Euro für jedes vor dem 1.Januar 2008 geborene und 300,– Euro für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind als Eigenleistung.

Ein Beispiel:
Verheiratet Ehepaar, der Mann ist selbständig, Ehefrau im rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit 2.500 Euro Bruttolohn. Das 1. Kind geboren 2007, das 2. Kind geboren 2009. In 2010 bestand ein versicherungspflichtiges Einkommen von 18.000,– Euro /1.500,– Euro mtl.
In 2011 beträgt der erforderliche Beitrag  720,– Euro. Von dieser Beitragssumme kann er/sie die staatliche Förderung von 639,– Euro abziehen und zahlt nur 81,– Euro selbst ein.

Der Mann (selbständig) schließt einen Zulagenvertrag ab und erhält ebenfalls für seine Mindestsparleistung 154,– Euro an Zulagen. Da die Höchstbeitragsleistung pro Anspruchsberechtigten aber bei 2.100,– Euro liegt, könnten noch zusätzlich Sparleistungen bis zur Gesamthöhe von 4.200,– Euro erbracht werden, die steuerliche Berücksichtigung finden.

Der Vorteil der Riesterrentenzahlung liegt in der derzeit noch gültigen Krankenversicherungsbeitragsfreiheit bei Auszahlung. Da die Beiträge aus dem Nettoeinkommen des Beitagszahlers aufgebracht wurden, unterliegen sie nicht noch einmal der Krankenversicherungspflicht.

Das ist bei Betriebsrenten anders, dort zahlt der Versorgungsempfänger seinen 100% Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze, wenn er denn in einer GKV geblieben ist. Derzeit sind das immerhin 15,5% Beitrag.

Also: Riestern lohnt gerade bei kleineren Einkommen doppelt.
In diesem Sinne

Beste Grüße aus Bochum

Detlef Schumann

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert