„Rundfunklizenz für Livestreaming“? Seid doch nicht so verzagt!

Seit im Mai 2017 einige große Video-Kanäle von Gamern bei Twitch Ärger mit dem Rundfunkstaatsvertrag bekommen haben, fürchten plötzlich viele deutsche Publisher und kommunizierenden Unternehmen, sie könnten eine Rundfunklizenz brauchen, wenn sie ab und zu Livestreans bei Facebook, Periscope, Twitter, Snapchat und/ oder Instagram veröffentlichen. Was natürlich Unsinn ist, weil man für die Pflicht zur Rundfunklizenz zumindest ein feststehendes Redaktionsprogramm und einen Sendeplan mit feststehenden Uhrzeiten braucht – sagt ja schon der gesunde Menschenverstand. Wir Deutschen neigen ja sowieso zu vorausschauendem Gehorsam, aber das geht dann doch ein bisschen zu weit. Wie sollen wir unsere Welt an die digitale Zeit anpassen, wenn die Schere im Kopf hysterisch auf jede Kleinigkeit reagiert?

Es ist wirklich ein Kreuz mit der deutschen Mentalität. Manchmal habe ich das Gefühl, wir hätten am Liebsten noch Gesetze darüber, wie man im Supermarkt Flaschen aufs Band legen muss, oder wie man sich korrekt beim Niesen die Hand vor den Mund hält – und sie innerhalb einer bestimmten Frist anschließend mindestens zwei Minuten lang wäscht 😉

Das Internet bringt selbstverständlich unsere Gesetze und Verordnungen aus Analogien durcheinander. Beim Beispiel Rundfunklizenz ist es zum Beispiel Quatsch, dass dort die Regel formuliert ist, man brauche die Lizenz erst, wenn man mehr als 500 Hörer erreicht mit den Sendungen. Internet ist international, da gibt es keine Möglichkeit, bis 500 zu zählen.

Für Gesetzgeber, Gerichte und ausführende Behörden ist es schwer, Analogien und Digitalien zusammenzuführen. Die ZAK (eine Kommission, die Fernsehsender lizenziert) ist auch nicht glücklich darüber, dass sie Lets Player verfolgen muss, weil sich Irgendjemandem beschwert hat. Irgendjemand, der meinte, da mal durchgreifen zu müssen. Vielleicht der Vater von einem spielhungrigen Teenager, der hoffte, über die Beschwerde die Schulleistungen des Sprößlings wieder in den Griff zu bekommen.

Tatsache ist, dass Gesetzgebung von Anbeginn an dem Volk hinterherläuft. Technologie und Wertesysteme verändern sich. Gesetze werden alt und schließlich sogar schädlich. So wie wir es erfahren haben bei der Verfolgung gleichgeschlechtlich liebender Männer, oder bei der Verfolgung von Menschen, die sich aus einer Ehe verabschieden wollen.

Wenn nun die Deutschen vor den bestehenden Gesetzen im vorausschauenden Gehorsam kuschen und sich nicht einmal mehr trauen, über Twitter oder Facebook einen harmlosen Livestream zu erstellen (was wirklich nicht gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt) werden wir nach und nach die Provinzler der ganzen Welt sein. Während sich Technologie und gesellschaftlicher Umschwung rasant weiterentwickeln, rennen wir zum Ordnungsamt und zeigen womöglich Jugendliche an, die im Cafe auf ihre Handys schauen. Oder die in der Bahn per Kopfhörer Musik hören und wo diese Kopfhörer nicht schalldicht alle Geräusche abschotten.

Ein bisschen Mut liebe Freunde, ein bisschen Spaß und ein bisschen Experimentierfreude und Vertrauen. Und nun noch ein langer, ausführlicher Artikel aus Wired – der hoffentlich die Nerven beruhigt und der aufklärt, wann und wer und warum denn nun womöglich eine Rundfunklizenz beantragt werden muss, weil jemand wie ein Rundfunkprogramm agiert – mit Sendeplan, festen Zeiten und auf den entsprechenden Kanälen.
Wired am 26.6.17 zum Kampf um die Sendefreiheit

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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