Unisex 21.12.2012 Maya-Kalender Weltuntergang? , Apokalypse oder Zeit zum Handeln? Lohnfortzahlung , Krankengeld , Arbeitslosengeld , Erwerbsminderungsrente , Hartz IV…
Immer wieder passiert es Menschen in Deutschland, dass durch einen Unfall oder eine Erkrankung, die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist. Der Gesetzgeber hat im Entgeltfortzahlungsgesetz für Arbeitnehmer freundliche Regeln geschaffen.
Wer wegen derselben Krankheit nicht länger als 6 Wochen in Folge oder innerhalb von 6 Monaten nach erster Feststellung der Krankheit arbeitsunfähig ist, bekommt seinen Lohn weitergezahlt. (einige Arbeitsverträge sehen auch längere Lohnfortzahlungszeiten vor)
Sind die 6 Wochen (oder mehr) aufgebraucht, gibt es für längstens 72 Wochen in den nächsten 3 Jahren nur noch Krankengeld. (in Zeiten der Lohnfortzahlung ruht der Anspruch auf Krankengeld). Natürlich gibt es noch andere Fristen um wieder an Krankengeld und Lohnfortzahlung zu kommen. Wichtig ist zu wissen, in welcher Höhe sich der Krankengeldanspruch bewegt.
Nur der kleinere Wert von 70% des Brutto oder 90% des monatl. Nettoeinkommens abzüglich der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (bis zu derzeit 12,525%) werden gezahlt.
Das kann bei einer chronischen Erkrankung oder einem Unfall schnell zu argen finanziellen Schwierigkeiten führen. Nicht selten fehlen den Betroffenen 400,– und mehr Euro in einigen Fällen mehrere Tausend Euro monatlich.
Hier hilft für wenig Geld eine private Krankentagegeldversicherung. Bis zu Feststellung der Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit, werden die vereinbarten Tagegelder gezahlt und leisten so eine wertvolle Unterstützung bei der finanziellen Bewältigung in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit.
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Eine gesunde und freudige Adventszeit mit schönen Erlebnissen auch nach dem 21. Dezember 2012
wünschen Astrid und Detlef Schumann