Seit 1. November sechs neue Regeln bei den AGB’s der Banken

Am 1. November 2009 sind die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Banken in Kraft getreten. Hintergrund der Änderungen ist eine neue EU-Richtlinie, die die Zahlungsbedingungen der Mitgliedsländer vereinheitlichen soll. Die neuen Regeln betreffen Überweisungen, Lastschriften, Online-Banking und die Haftung bei Verlust einer Geldkarte.  Außerdem wird es nun leichter, die Bank zu wechseln.

Die entscheidendste Änderung ist wohl, dass ab sofort der Kunde allein dafür verantwortlich ist, wenn er bei Überweisungen Fehler begeht – etwa sich ein Zahlendreher eingeschlichen hat. Die Banken vergleichen nun nicht mehr Namen und Kontodaten – bei Irrtümern ist kein Widerruf mehr möglich, sobald die Überweisung ausgeführt wurde.

Die neuen Regelungen im Überblick:

1. Überweisungen werden schneller: ab sofort müssen Banken im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum folgende Fristen einhalten: Onlineüberweisungen innerhalb von drei Tagen, schriftliche Überweisungen innerhalb von vier Tagen. Ab 2012 darf die Geld-Übermittlung maximal noch zwei Geschäftstage dauern.

2. Ab sofort sind Lastschriftverfahren für Zahlungen innerhalb des gesamten Binnenmarktes möglich. Allerdings haben noch nicht alle Banken das so genannte Sepa-Verfahren eingeführt.

3. Bei Überweisungen wird kein Namensabgleich mehr durchgeführt. Nur Kontonummer und Bankleitzahl sind maßgeblich.

4. Der Widerruf einer Überweisung ist nicht mehr möglich. Sobald der Auftrag bei einer Filiale eingegangen ist, bzw. per Computer bestätigt wurde, können Fehler nicht mehr korrigiert werden.

5. Bei Kartenverlust muss der Kunde ab sofort bis zu 150,00 Euro des Schadens selbst tragen. Falls der Beschädigte mit der Geheimzahl grob fahrlässig umgegangen ist, haftet er für den gesamten Schaden.

6. Bei Verlust der TAN-Nummern (Transaktionsnummern) haftet der Kunde ebenfalls in Höhe von 150,00 Euro. Auch hier gilt bei grober Fahrlässigkeit eine erweiterte Haftung bis zum Gesamtschaden.

7. Es wird ab sofort leichter, die Bank zu wechseln. Der Kunde ist nur noch maximal einen Monat an seinen Vertrag gebunden. Das alte und neue Kreditinstitut müssen Informationen und Daueraufträge innerhalb von sieben Tagen austauschen. Für Lastschriften muss allerdings der Kunde selbst aktiv werden und diejenigen informieren, die von seinem Konto abbuchen dürfen.

Quellen: Welt und Focus

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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