Sozialversicherungspflichig beschäftigte Familienangehörige: oft kein Versicherungsschutz!

Viele Familienunternehmen beschäftigen Angehörige. Für diese werden im Normalfall auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt – doch wenn eine Arbeitslosigkeit eintritt, gibt es nicht selten eine böse Überraschung: in vielen Fällen werden zwar jahrelang die Beiträge überwiesen, doch überhaupt keine Versicherungs-Ansprüche erworben!

Schuld an diesem Missverhältnis ist die Trennung von Einstufung als Sozialversicherungs-Pflichtiger durch die Krankenkassen – und „Selbständiger“ durch den Sozialversicherungsstatus im Versicherungsfall. Die Krankenkassen sind dafür zuständig, die Beiträge einzuziehen. Sie beurteilen den Status nach dem Arbeits- und Steuerrecht. Ist ein Arbeitnehmer abhängig beschäftigt, ist für die Krankenkassen der Fall eindeutig.

Die Bundesagentur für Arbeit hingegen beurteilt den Fall erst, wenn ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt wird. Jetzt wird die sozialversicherungsrechtliche Seite betrachtet. Hier werden Familienangehörige sehr häufig als „selbständig“ eingestuft, sie unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, die Beiträge wurden umsonst gezahlt – was die Betroffenen aber die ganze Zeit über nicht wussten!

Auch die Rentenversicherungspflicht fällt weg, wenn die Einstufung als „selbständig“ vorgenommen wurde. Das heißt, der Beschäftigte hat, ohne es zu wollen, die ganzen Jahre über „freiwillig“ Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, die natürlich im Versicherungsfall geringe Leistungen nach sich ziehen.

Es ist also unbedingt anzuraten, den Sozialversicherungsstatus feststellen zu lassen. Die Entscheidung über den Status trifft ausschließlich der Sozialversicherungsträger. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Falls der Angehörige nach dem Sozialversicherungsrecht nicht als beitragspflichtig eingestuft ist, stellen Sie unverzüglich die Zahlungen ein. Rückzahlungen sind nicht möglich.

Für die Altersvorsorge ist es am besten, sich privat versichern zu lassen, da sich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung höchstens bei älteren Mitarbeitern lohnen, die schon viele Jahre eingezahlt haben.
Quelle: bwr-media

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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