Ab dem kommenden Jahr verlangt die Gebühreneinzugszentrale auch für internetfähige Handys Gebühren. Schon länger bekannt ist die Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte internetfähige Rechner. Da Unternehmen ihre Steueranmeldungen nur noch auf elektronischem Wege einreichen dürfen, kann ein Selbständiger auf Internet nicht mehr verzichten. Die Konsequenz: es werden womöglich dreimal Gebühren fällig.
Für den Privathaushalt zahlt man in der Regel 17,03 für Fernseher und Radio – oder 5,52 Euro nur für das Radio. Für das Radio im beruflich genutzten PKW ebenfalls 5,52 Euro – und für den Firmen-PC ein drittes Mal 5,52 Euro (wird von der GEZ als Radio eingestuft).
Wenn ein Unternehmen mehrere Zweigstellen besitzt, werden die Gebühren pro Betriebsstätte erhoben – die Anzahl der dort genutzten Geräte ist unerheblich. Auch abhängig Beschäftigte kann die Gebühr treffen: wenn etwa ein Lahrer seinen PC teilweise auch für die Unterrichtsvorbereitung nutzt, muss er zusätzlich 5,52 Euro monatlich zahlen.
In Wohngemeinschaften zahlen übrigens in Zukunft alle Mitbewohner für internetfähige Geräte extra – auch wenn auf dem Internet-Computer nur mal E-Mails abgerufen werden. Privathaushalte hingegen, die Fernsehen und Radio zahlen, müssen keine zusätzlichen Gebühren zahlen – mit der teuersten Fernseh-Gebühr sind alle weiteren Gebühren eingeschlossen.
Quelle: Mittelstanddirekt