Störerhaftung Urteil zu YouTube gegen Gema: Musikvideos sollen künftig per „Wortfilter“ gelöscht werden

20. April 2012: Lange wurde das Urteil des Landgericht Hamburg sehnlichst erwartet: Sollte nun endlich die frustrierende Einblendung: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“ verschwinden und die Internetuser wieder (wie bis 2009) urheberrechtlich geschützte Musiktitel und Musikvideos sehen können? Das Gegenteil ist passiert: Das Landgericht entschied, dass die jetzige Lösung nicht ausreicht, und dass zukünftig YouTube selbstständig dafür sorgen muss, dass urheberrechtlich geschützte Musik von YouTube verschwindet – die Richter schlugen einen „Wortfilter“ vor, mit dem die entsprechenden Interpreten und Titel identifiziert werden.

Bisher war es möglich, zumindest Live-Versionen von gemageschützten Werken zu sehen, oder Interpretationen von Laien. Auch das soll nun verboten sein. Kurz zusammengefasst: Sobald die Gema YouTube darauf aufmerksam macht, dass sich ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf dem Videoportal befindet, muss YouTube a) dieses unverzüglich (und nicht erst nach Wochen) löschen und b) dafür sorgen, dass auch alle anderen Versionen des Titel verschwinden – eben auch Persiflagen, Coververssionen, womöglich sogar kleine „Zitate“ nämlich kurze Melodien, die zusammengemixt wurden und zu eigenständigen Werken verarbeitet wurden.

Der Wortfilter, der nun wohl kommen wird, ist tückisch. Viele Songs haben alltägliche Namen, und viele Songs werden von vielen Interpreten in unterschiedlichen Versionen dargeboten. Was ist zum Beispiel mit dem Hit der neuen „Seemans-Combo“ Santiano? Nicht nur dass der Hit „Santiano“ heißt wie die Band – es ist ein uraltes Lied, dass viele Chöre und Hobbysänger unter diesem Titel bei YouTube hochgeladen haben – ist nun bald alles weg?

Ein Test: Mal sehen, wie lange diese Live-Version noch zugänglich bleibt…

Nun muss das Urteil in seiner Vollständigkeit genau studiert werden, um zu beurteilen, wie weit die Störerhaftung YouTubes wirklich geht und ab wann eine Musik urheberrechtlich geschützt ist – auch schon als gesummte Melodie im Wohnzimmer? Ein schwerer Schlag für alle, die im Internet Musikvideos sehen wollen. Die Gema hat vor wenigen Monaten eine Einigung mit dem Industrieverband BITKOM erzielt: Online Musik Streaming Dienste müssen pro Nutzer und Monat Lizenzgebühren zwischen 60 und 100 Cent pro Titel zahlen. YouTube kann nun in die Revision gehen, doch die neue Regelung bleibt bis zu einem eventuellen gegenteiligen Urteil wirksam – YouTube wird völlig frei werden von gemapflichtiger Musik

Quelle: Süddeutsche.de

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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