Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, für Existenzgründer und Kleinstunternehmen ist es keine Selbstverständlichkeit, mit diesen unerlässlichen Zahlengrößen umzugehen. Und oft lauert neben möglichen Rechen- und Bezeichnungsfehlern eine weitere üble Falle: wenn Jungunternehmen kein Geld zurücklegen, um die eingenommene Umsatzsteuer gebündelt an das Finanzamt abführen zu können, kann das zu plötzlichen finanziellen Schocks führen – denn 19 Prozent vom Umsatz sind wahrlich kein Pappenstil. Weitere folgenschwere Fallen lauern in ungenau formulierten Rechnungsbezeichnungen – oder in einer falsch berechneten Umsatzsteuer. Wie gut, dass es online den praktischen Mehrwertsteuerrechner gibt…
Der folgende Tipp erreichte unsere Redaktion über die freie Journalistin Gesine Lübbers, die ihr Medienbüro im selben Gebäude in Dortmund unterhält und gestern in mein Büro kam: „Guck mal, was ich im Netz gefunden habe, den Mehrwertsteuerrechner. Total einfach, man muss nur ein Kästchen ausfüllen, kann sowohl 7 wie 19 Prozent berechnen – und das auch vom Brutto! Das ist doch sicher interessant für die SteadyNews-Leser.“
Ja, vielen Dank Gesine, das ist wirklich eine Unterstützung, die sich Kleinstunternehmen, die ihre Rechnungen selbst schreiben, unbedingt unter den Lesezeichen abspeichern sollten. Denn gerade bei der Herausrechnung der Umsatzsteuer vom Bruttobetrag unterlaufen immer wieder Fehler! Man kann nicht einfach 19 Prozent „abziehen“ – das führt IMMER zu Fehlern! Denn Brutto bedeutet schon 119 Prozent – nicht 100 Prozent…
Hier geht es zum simplen Freund aller Start-Ups, dem
Mehrwertsteuerrechner