Traurig für Existenzgründer: Der neue Gründungszuschuss ab 2012

Am 28. Dezember 2011 sind die Kürzungen beim Gründungszuschuss, dem Förderinstrument für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, endgültig in Kraft getreten. Alle Gründer, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus sich selbstständig machen wollen, müssen nach den neuen Kriterien planen und handeln. Allgemein wird das jährliche Budgets von 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro vom Bund gekürzt – es sollen also weit weniger Gründungen gefördert werden als bisher.

Ursache für die Kürzungen ist die Überzeugung der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, dass viele der bisherigen Gründungen aus der Arbeitslosigkeit reine Notgründungen ohne wirklich Perspektive gewesen seien: „Wir sehen viele Solo-Selbständige, die nur knapp über die Runden kommen, nicht sozialversichert sind und eine schwierige Prognose für die Rente haben.“ Darum sind nun sowohl die Einstiegshürden angehoben worden als auch die Förderung gekürzt, damit diese Gründungen vermieden werden.

Die Arbeitsvermittler sind angehalten, zukünftig genau darauf zu achten, ob eine Gründung Aussicht auf Erfolg hat. Dabei ist nicht nur der Businessplan ausschlaggebend, sondern auch die finanziellen Rahmenbedingungen des Existenzgründers und seine Erfahrungen und Fähigkeiten als Unternehmer. Selbst wenn eine fachkundige Stelle wie die IHK den Businessplan für tragfähig hält, kann der Arbeitsvermittler die Förderung ablehnen, wenn er Zweifel hat. Ein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss besteht nun nicht mehr.

Auch muss der mit Gründungszuschuss geförderte Selbstständige schneller als bisher die Idee wirtschaftlich umsetzen. Denn statt bisher neun Monate wird zukünftig nur noch sechs Monate voll gefördert – also mit der Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes plus einer Pauschale von 300 Euro für Versicherungen.

Die extremste Erschwerung liegt aber wohl darin, dass seit dem 28. Dezember 2011 für die Beantragung eines Gründungszuschusses noch 150 Tage Anspruch auf ALG I bestehen müssen – also noch fünf Monate. Bis dahin muss der Gründer die Entscheidung getroffen haben, muss alle vorbereitenden Maßnahmen realisiert haben und einen tragfähigen Businessplan eingereicht haben. Eine schwierige Sache, da durch den fehlenden Rechtsanspruch diese vorbereitenden Maßnahmen auch vergeblich gewesen sein könnten – selbst ein ausgezeichneter Businessplan ist kein Garant für die Bewilligung.

Wahrscheinlich werden sich zukünftig nur noch Menschen aus der Arbeitslosigkeit mit der Förderung des Gründungszuchusses selbstständig machen, die die Förderung als zusätzliche Erleichterung ansehen – sich aber auch ohne diese selbstständig machen würden. „Notgründungen“ wird es wohl nicht mehr geben – und genau das ist ja auch die Intention des Gesetzgebers.

Alle Änderungen beim Gründungszuschuss im Überblick aus der ZEIT ONLINE

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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3 thoughts on “Traurig für Existenzgründer: Der neue Gründungszuschuss ab 2012

  • Reply Lukas Baum 4. Januar 2012 at 15:55

    Das halte ich für den falschen Weg, Menschen an einer neuen Existenzgründung (besonders dann, wenn jahrelange Arbeitslosigkeit herrschte) zu hindern bzw. nicht zu unterstützen. Die finanziellen Mittel mehr als die Hälfte zu senken – als ob man nicht an anderer Stelle hätte Sparen können. Meiner Meinung nach ist das eine klare Botschaft vom Staat – gründet euer Unternehmen woanders. Die Schweiz würde sich da ganz besonders gut anbieten und ist vielleicht als neuer Standort für die eigene Firma gar nicht so verkehrt – was Steuervorteile und die Rechtslagen angeht, genießt die Schweiz sowieso besseres Ansehen, als Deutschland.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 5. Januar 2012 at 14:07

      Hallo Lukas! Ja, ich bin unendlich traurig über die Kürzung des Gründungszuschusses. ich weiß noch, wie wir 2004 eine Genossenschaft für Existenzgründer gegründet haben und ich so sicher war, dass sich da ein ganz neuer Berufsethos entwickelt: Freie Bürger arbeiten frei mit dem, was sie am allerbesten können, ohne fremdbestimmt zu sein“. Das ist jetzt wohl erst mal vorbei, jetzt gehen wir wieder drei Schritte zurück in das „Gütiger Herr und Gehorsamer Knecht-Zeitalter“… aber gleich umziehen in die Schweiz? Würde ich mir als Gründer nicht zutrauen, ich habe hunderte von Gründungen begleitet, und meiner Erfahrung nach dauert jeder Geschäftsaufbau drei bis fünf Jahre – wie soll man das in einem fremden Land überleben?

  • Reply Wilke & Hübscher 20. März 2012 at 10:03

    > was Steuervorteile und die Rechtslagen angeht, genießt die Schweiz sowieso besseres Ansehen, als Deutschland.

    solange Deutsche nicht mit ihrem Hab und Gut dauerhaft in die Schweiz ziehen. Dann sind sie mit allen Konsequenzen Ausländer und fallen in der Schweiz als Nicht-EU-Land auch nicht in die EU-Freizügigkeitsregelung.

    Die diversen Angebote der schweizer Wirtschaftsförderung zielen auf die Umsiedlung profitabler Unternehmen, nicht auf Existenzgründer. Sie gehen eher von einer Grenzgängerreglung aus: Der Chef fährt nach getaner Arbeit in der Schweiz nach Hause (Deutschland), so lange er nicht das für die Umsiedelung in die Schweiz erforderliche Vermögen und stetige Einkommen nachweisen kann. Während er durchaus Arbeitsplätze für Ur-Schweizer schaffen kann und soll.

    Steuervergünstigungen fangen nicht das allgemein vergleichsweise sehr hohe Preisniveau für Leistungen und Produkte in der Schweiz auf. Bei Manchem hat man den Eindruck, die Schweizer lassen sich immer noch alles einzeln mit Elefanten über die Alpen tragen.

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