Detlef Schumann, Versicherungsexperte aus Bochum: Sie möchten Ihren Arbeitnehmern Ihre Wertschätzung zeigen, haben aber noch nicht so viele Gewinne gemacht, dass eine Direktversicherung zum Gehalt möglich ist? Warum starten Sie dann nicht mit einer Unfallversicherung. Diese kann bis zu bestimmten Höchstsätzen vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen werden. Sind genügend Mitarbeiter vorhanden sogar als beitragsreduzierter Gruppenvertrag. Selbstverständlich können Sie Ihren Mitarbeitern eine sehr schön aufgemachte Versorgungsurkunde mit den Leistungen aus diesem Vertrag und der Nennung Ihres Unternehmens überreichen.
Interessant dabei: Zahlungen aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung sind nicht steuerpflichtig. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 2 K 2214/07) entschieden. Entscheidend dafür war, dass die Zuwendung des Arbeitgebers sich bei objektiver Betrachtung nicht als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft darstellt. Die Versicherung habe nämlich nicht als Lohnersatz dem Zweck gedient, Einnahmeausfälle des Klägers aus seinem Arbeitsverhältnis zu erstatten.
Solche Einnahmeausfälle würden über das Entgeltfortzahlungsgesetz bzw. bei einem Betriebsunfall über die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.
Wichtig für Arbeitgeber: Sie müssen Ihre Arbeitnehmer über das Bestehen einer Unfallversicherung informieren!
Hat ein Arbeitgeber zu Gunsten eines Arbeitnehmers eine Unfallversicherung abgeschlossen und diesem einen Direktanspruch gegen die Versicherung eingeräumt, so muss er den Arbeitnehmer hierüber informieren ( Versorgungsurkunde), sonst haftet er für einen ggf. entstehenden Schaden, wie das Bundesarbeitsgericht (AZ: 8 AZR 707/06) entschieden hat.
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann