Urheberrecht: Darf man fremde Tweets auf Postkarten drucken?

Es wurde schon viel darüber diskutiert, ob Tweets unter das Urheberrecht fallen. Die 140 Zeichen-Botschaften bei Twitter sind häufig kleine, geniale Aphorismen – und wenn diese dann für kommerzielle Zwecke von „Fremden“ eingesetzt werden, kann das den Urheber schon sehr verärgern. So musste jetzt das Landgericht Bielefeld entscheiden, ob der Tweet „Wann genau ist aus „Sex, Drugs & Rock n Roll“ eigentlich „Laktoseintoleranz, Veganismus & Helene Fischer geworden?“ geschützt ist. Dieser Tweet wurde nämlich auf Postkarten gedruckt, ohne den Urheber zu fragen und ohne die Quelle anzugeben. Handelt es sich also um einen Urheberrechtsverstoß?

background-1339119_640Das Landgericht Bielefeld stellte am 3.1.17 in einem Beschluss fest (Az. 4 O 144/16), dass dieser Tweet nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweise. Darum könnte er von einer dritten Seite auch frei verwendet und auf Postkarten gedruckt werden. Der Tweet mit seinem Sprachwitz wäre kein schützenswertes Sprachwerk, sondern ein urheberrechtlich nicht schutzfähiger Slogan.

Schon häufiger wurde um die Nutzung fremder Tweets gestritten. Eindeutig lässt sich wohl die Frage nicht beantorten, ab wann ein Tweet die notwendige Gestaltungs- und Schöpfungshöhe erreicht hat und urheberrechtlichen Schutz genießt. Grundsätzlich können auch kurze Sätze als schutzwürdig eingestuft werden, doch bei Tweets ist es wohl nur selten der Fall, dass diese als „geistvolle Verse“ bewertet werden. Auch die rasche Verbreitung, welche die „kurzen Sätze“ bei Twitter erfahren – und die ja vom Urheber erwünscht sind – spricht erst einmal gegen eine schutzwürdige Schöpfungshöhe.

Übrigens sind auch Pressemitteilungen in der Regeln nicht urheberrechlich geschützt, genau so wenig wie Werbeaussagen. Wenn Sie demnächst auf einer Postkarte Ihren Tweet aufgedruckt finden, auf den Sie doch so stolz waren… nicht ärgern, sondern an den Kühlschrank hängen. Auch wenn Sie nur anonym zu Ruhm kommen und unfrewillig mit Ihren 140 Zeichen  für irgendwelche Produkte werben – immerhin ist es ein kleines Stückchen Ewigkeit, die Sie damit geschaffen haben.
Quelle: Jurablogs vom 13.1.17

 

 

 

 

 

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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2 thoughts on “Urheberrecht: Darf man fremde Tweets auf Postkarten drucken?

  • Reply Ulrike 17. Januar 2017 at 17:15

    Hei, ihr könnt ja hellsehen! Das soll sicher der 13.01.17 sein, oder? 😉
    „Das Landgericht Bielefeld stellte am 31.1.17 in einem Beschluss fest […]“

    Abgesehen davon: Dank für die Info! Auch wenn ich das Urteil bedaure: gilt für mich doch immer noch das Motto „Ehre, wem Ehre gebührt“. Es wäre wirklich schön, wenn die Postkartendrucker*innen dann wenigstens den Twitternamen dazu setzen würden.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 19. Januar 2017 at 11:25

      Huch! Gut, dass Du das gesehen hast – da werde ich mal wacker die „Immerwährenden Nachrichten“ SteadyNews verändern und das Datum korrigieren. Danke liebe Ulrike – auch für Deinen Appell 🙂

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