US Urteil: „Gebrauchte“ Musik Dateien auf MP3 dürfen nicht weiter verkauft werden – obwohl der Verkäufer Eigentümer ist

Ein US Gericht (Bezirksgericht des Southern District of New York) hat im ersten Quartal 2013 entschieden, dass der Weiterverkauf von legal erworbenen Musik Dateien illegal sei. Die Plattform ReDigi dürfte nicht länger „gebrauchte“ iTunes Musikdateien vermarkten, da das Geschäftsmodell eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Auf ReDigi konnten Eigentümer von iTunes Musikdateien diese hochladen und verkaufen. ReDigi prüft nach eigenen Angaben, ob die Dateien tatsächlich legal erworben wurden. Außerdem sorgte die Software nach Aussagen der Firma dafür, dass nach dem Verlauf die entsprechende Datei des Verkäufers gelöscht würde.

Verklagt wurde ReDigi von der Plattenfirma Capitol Records und dem Verband der US-Musikindustrie RIAA. Die Kläger hatten argumentiert, dass beim Upload der Dateien Kopien erstellt würden – was die Vervielfältigungsrechte der Plattenfirmen tangieren würde. Nun gab Richter Sullivan der Musikindustrie recht.

In dem Urteil wird ausgeführt, dass Käufer von iTunes Musikdateien zwar Eigentum erwerben würden, doch sie dürften nur das Original verkaufen – und keine Kopie. Doch eine Übertragung der Originaldatei sei im Internet nicht möglich – das liege an den „Gesetzen der Physik“. Es sei schlicht unmöglich, ein materielles Gut über das Internet zu übertragen.

Doch auch der Kauf einer iTunes Musikdatei ist schon ein Kopiervorgang. In den Nutzungsbedingungen gibt iTunes an, dass Kunden lediglich eine Nutzungslizenz erwerben – kein Datei Eigentum. Wieder einmal sieht man, wie unausgegoren die Rechtsprechung in Zeiten des Internets ist. Richter Sullivan verwies darauf, dass es nicht Sache des Gerichts sei, über einen möglichen Weiterverkauf digitalen Materials zu befinden – hier sind die Gesetzgeber gefragt, die grundsätzliche Definitionen und Rechte bzw. Einschränkungen formulieren müssen. ReDigi will das Urteil anfechten, doch sollte es tatsächlich rechtskräftig werden, sind auch andere digitale Produkte betroffen – dann verfügen die Käufer nur über Lizenzen, aber nicht über Eigentum im herkömmlichen Sinne.

Quelle: Heise online

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert