Ab November 2009 kann der Verlust einer elektronischen Geldkarte bis zu 150 Euro kosten. Der Besitzer der EC-Karte oder Kreditkarte muss sich an einem möglichen Schaden, der durch Missbrauch des verlorenen oder gestohlenen Zahlungsmittels entsteht, ab diesem Datum mitbeteiligen. Allerdings dürfen die Banken zugunsten ihrer Kunden auch von dieser Neuregelung abweichen, wie Verbraucherschützer berichten.
Eine weitere Neuregelung betrifft alle Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften. Überweisungsaufträge werden mit dem Zugang bei dem jeweiligen Geldinstitut ab November 2009 unwiderruflich wirksam – auch wenn Name und Kontonummer nicht übereinstimmen – oder andere Fehler beim Übermitteln aufgetreten sind.
Es empfiehlt sich also, beim Ausfüllen von Überweisungen in Zukunft noch aufmerksamer zu sein: wenn es etwa zu Zahlendrehern bei Kontonummer oder Bankleitzahl kommt, wird der Auftrag trotzdem von der Bank oder Sparkasse ausgeführt – eine Abgleichung von Name des Empfängers und Kontonummer muss ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt werden. Die Auswirkungen könnten verheerend sein…