Verlust der Geldkarte wird ab November teurer

Ab November 2009 kann der Verlust einer elektronischen Geldkarte bis zu 150 Euro kosten. Der Besitzer der EC-Karte oder Kreditkarte muss sich an einem möglichen Schaden, der durch Missbrauch des verlorenen oder gestohlenen Zahlungsmittels entsteht, ab diesem Datum mitbeteiligen. Allerdings dürfen die Banken zugunsten ihrer Kunden auch von dieser Neuregelung abweichen, wie Verbraucherschützer berichten.

Eine weitere Neuregelung betrifft alle Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften. Überweisungsaufträge werden mit dem Zugang bei dem jeweiligen Geldinstitut ab November 2009 unwiderruflich wirksam – auch wenn Name und Kontonummer nicht übereinstimmen – oder andere Fehler beim Übermitteln aufgetreten sind.

Es empfiehlt sich also, beim Ausfüllen von Überweisungen in Zukunft noch aufmerksamer zu sein: wenn es etwa zu Zahlendrehern bei Kontonummer oder Bankleitzahl kommt, wird der Auftrag trotzdem von der Bank oder Sparkasse ausgeführt – eine Abgleichung von Name des Empfängers und Kontonummer muss ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt werden. Die Auswirkungen könnten verheerend sein…

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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