Hallo liebe Newsletterredaktion, im Newsletter vom 9.März 2010 gab es einen Artikel zum Krankengeld. Da ich nun einige Wochen krank war habe ich Krankengeld bekommen und nun folgende Frage: muss ich das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld eigentlich versteuern?
Versicherungsexperte Detlef Schumann:
Grundsätzlich ist das Krankengeld steuerfrei. Wichtig: Krankengeld aus der Gesetzlichen Krankenkasse unterliegt aber nach einem höchstrichterlichem Urteil dem Progressionsvorbehalt d.h. es erhöht das Gesamteinkommen von dem der Steuersatz ermittelt wird.
Ein weiterer Nachteil der gesetzlichen Krankengeldversicherung gegenüber der privaten Krankengeldversicherung ist die strikte Koppelung an die Gewinne und Beitragshöhe des Unternehmers.Sollte der Unternehmer also ein hohes Einkommen aus seiner Tätigkeit generieren, fehlen ihm bei Krankheit, wenn er gesetzlich krankenversichert bleibt unter Umständen Einkünfte, die er zur Kostendeckung in der Firma aber auch privat benötigt, da die gesetzliche Krankenversicherung nur bis zum Höchstsatz der Bemessungsgrenze das Krankengeld ermittelt und zahlt.
Wer sich als Gründer mit dem Mindestsatz in einer GKV versichert erhält auch nur wenig Krankengeld und das für längstens 18 Monate und nur bis zu 80 % der ermittelten Nettoeinkünfte aus dem Beitragssatz. Danach ist Schluss und der Versicherte muss selbst versuchen zu überleben. Die Private Krankenversicherung darf bis zu 80 % des Bruttolohnes /Gewinn an Krankengeld auszahlen. Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und kennt keine zeitliche Begrenzung.
Wenn also ein Unternehmer richtig versichert wurde kann er nicht verarmen, da im Versicherungsfall das Krankengeld theoretisch bis zu Rente gezahlt wird. In vielen Fällen stellt sich die Frage nicht, da ein Unternehmer mit Weitblick, die Möglichkeit nutzt in einer privaten Krankenversicherung für die Zukunft vorzusorgen und sich somit unabhängig von Leistungskürzungen und horrenden Zuzahlungen im Alter macht.
Beitragssenkung im Rentenalter
Moderne private Krankenversicherungen bieten neben der Leistungsgarantie schon die Beitragssenkung im Rentenalter an. Zusätzlich können durch das Bürgerentlastungsgesetz ein großer Teil der Beiträge steuersenkend angesetzt werden und es werden keine Beitragszuschläge auf Einkünfte erhoben..
Hier der Beitrag vom 9. März: Krankengeld für Selbständige
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann
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