Von Anfang an voll durchstarten – Das richtige Konto für Kleinunternehmer

Egal, ob man sich langsam in die Selbständigkeit hineintasten, oder sich nur vorübergehend etwas nebenbei verdienen möchte: Eine Beschäftigung als Kleinunternehmer ist für viele attraktiv. Als Kleinunternehmer gilt man, wenn man maximal 17.500€ im vergangenen Geschäftsjahr umgesetzt hat und für das laufende Jahr weniger als 50.000€ Umsatz erwartet. Entscheidet man sich, als Kleinunternehmer tätig zu sein, greift §19 UStG. Dieser Paragraph bestimmt, dass man keine Umsatzsteuer ausweisen muss, also sehr laienfreundlich wirtschaftlich agieren und Rechnungen schreiben kann. Daher sollten besonders diejenigen die Kleinunternehmerregelung nutzen, die wenig Erfahrung oder Routine mit Buchhaltung, Rechnungen, Steuererklärungen und dergleichen haben. Gerade als Neuling kann man sich auch die Frage stellen: Wie läuft das mit dem Konto?

Ist als Kleinunternehmer ein besonderes Geschäftskonto nötig?

In drei Sätzen kann man diese Frage leider nicht beantworten. Rein rechtlich braucht man kein bestimmtes Konto. Es gibt kein Gesetz, dass ein gesondertes Konto für kleinunternehmerische Tätigkeiten vorschreibt. Aus steuerlicher Sicht ist ein zweites Konto definitiv sinnvoll. Eine Steuererklärung wird erheblich leichter, wenn verschiedene Konten verschiedenen Tätigkeiten zugeteilt sind. Aus Sicht der Bank kann es sogar sein, dass man ein bestimmtes Konto braucht: Die meisten Banken untersagen ihren Kunden nämlich die Nutzung ihrer privaten Girokonten für Geschäftszwecke. Daher sollte man sich zunächst bei der eigenen Bank erkundigen, wie diese das regelt.

Die meisten Banken unterscheiden zwischen verschiedenen Kontotypen. Auf der einen Seite gibt es gewöhnliche Girokonten, auf der anderen Seite Geschäftskonten. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Arten sind als Kunde kaum spürbar und nur für die Bank interessant. Das Wichtigste als Kunde ist diese Information: Ein Geschäftskonto ist in der Regel teurer als ein Girokonto. Deshalb lohnt es sich, verschiedene Geschäftskonten online zu vergleichen. Viele (angehende) Kleinunternehmer werden sich wohl fragen, ob man wirklich ein Geschäftskonto eröffnen muss, um tätig werden zu können. Die Antwort hängt hauptsächlich von den persönlichen Absichten ab.

Wann sollte man definitiv ein Geschäftskonto eröffnen?

Je länger und ertragreicher man die Beschäftigung ausführen will, desto unbedingter sollte man ein Geschäftskonto einrichten. Spätestens wenn die Umsätze so hoch sind, dass man keine Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG mehr nutzen kann, wird sich nämlich das Finanzamt melden. Dieses wird meist eine Betriebsprüfung anordnen und Einsicht in die betroffenen Konten verlangen. Hat man kein separates Konto für seine Tätigkeit, muss man seinen privaten Zahlungsverkehr offenlegen. Wenn das Finanzamt (vermeintliche) Unstimmigkeiten feststellt, kann es zu sehr hohen Strafzahlungen (im mindestens vierstelligen Bereich) kommen. Eine solche Unstimmigkeit kann beispielsweise bereits die Überweisung eines Bekannten für eine Urlaubsbuchung sein, für die natürlich keine Rechnung erstellt wurde.

Wie unterscheiden sich die verschiedenen Geschäftskonten?

Hier hilft am besten eine Checkliste, welche Optionen das Konto für die eigenen Geschäftszwecke beinhalten sollte. Das hier sind die Punkte, in denen sich die meisten Geschäftskonten unterscheiden:

  • Grundgebühr pro Monat/Jahr
  • Gebühren pro Transaktion
  • EC-Karte möglich?
  • Kreditkarte möglich?
  • Unterkonten möglich?
  • Gebühr für Bargeldgeschäfte
  • Kontokorrentkredit
  • Guthabenzins
  • Online-Banking
  • Gibt es Filialbanken?

Zunächst sollte man sich selbst überlegen, welche dieser Angebote man für die eigene Tätigkeit benötigt, welche angenehm zu haben wären und auf welche man verzichten kann. Sobald man das erledigt hat, kann man beim Kontovergleich filtern und sich nur die Konten anzeigen lassen, die den eigenen Anforderungen genügen. Mit dem richtigen Konto stellt man eine gute Übersicht über die eigenen Finanzen als Unternehmer von Anfang sicher.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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