Das EU-Mitglied Polen hat sich entschieden, die verabschiedete EU-Richtlinie zum Urheberrecht nicht widerspruchslos hinzunehmen. Das Land hat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Klage gegen die Maßnahme eingereicht, da diese die Zensur fördere und unverhältnismäßig sei. Außerdem würde Artikel 13 gegen die Unternehmensfreiheit verstoßen. Der Rechtsanwalt und YouTuber Christian Solmecke stellt im hier eingebetteten Video ausführlich dar, worum es bei der Klage geht und wie er die juristischen Erfolgschancen einschätzt.
Kern des neuen Urheberrechts ist, dass Plattformen mit wirtschaftlicher Relevanz wie Google, Facebook und Twitter verhindern müssen, dass auf ihren Seiten nicht lizensierte Inhalte veröffentlicht werden können. Wie eine solche Gewährleistung des Urheberrechts ohne den Einsatz strenger Uploadfilter möglich sein soll, ist völlig unklar. Genau gegen die Konsequenzen der präventiven Maßnahmen bei eventuellen Urheberrechtsverstößen wendet sich die Klage Polens. Ob Artikel 13 (der jetzt Artikel 17 ist) nun doch noch verhindert werden kann?
Siehe BasicThinking.de vom 4. Juni 2019