Die allermeisten Unternehmen nutzen Onlinebanking für ihre Geschäftsvorfälle – und viele nutzen die Möglichkeit, sich per pdf die Bankauszüge auf den Rechner zu laden und auszudrucken. Doch das kann zu Schwierigkeiten führen, denn das Finanzamt erkennt ausgedruckte pdf-Kontoauszüge nicht an – es sei denn, sie sind mit einer elektronischen Signatur übermittelt. Doch nur wenige Firmen sind für so eine Übermittlung technisch ausgerüstet.
Das Finanzamt wertet ausgedruckte Kontoauszüge nicht als Steuerbeleg, da sie zu leicht manipiliert werden können. Nur in elektronischer Form gelten die digitalen Belege als steuerrelevantes Original. Es empfiehlt sich also, weiterhin die Kontoauszüge in Papierform zu archivieren.
Quelle: mittelstanddirekt
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