Kürzlich rief mich ein Kunde an und bedankte sich für die vor einigen Jahren durchgeführte Beratung zum Thema Selbständigkeit. Sein Chef hatte damals im Generationswechsel die Firma vom Vater übertragen bekommen, diese anschließend vor die Wand gefahren und musste schließen. Als leitender Angestellter mit fast 56 Jahren ließ sich für meinen Kunden so schnell kein neuer Arbeitgeber finden.
Durch sein langjähriges Arbeitsverhältnis hatte er Anspruch auf Förderleistungen der Agentur für Arbeit. So konnte er mehrere Umschulungs- und Fortbildungslehrgänge nutzen und seinen Start in die Selbständigkeit sogfältig vorbereiten, da er nicht dem Dängen seines Fallmanagers nachgab, sofort eine x-beliebige Stelle anzunehmen.
Nach knapp 18 Monaten war es dann soweit. Mit einem Businessplan ausgestattet machte er sich mit Hilfe des Gründungszuschusses Selbständig und sein Geschäft entwickelte sich sehr schnell.
Dann bei einer Routine- Darmspiegelung kam die Krebsdiagnose. Die Operation verlief positiv, die anschließende Chemotherapie lies eine Metastase schrumpfen, so dass diese ebenfalls vor einigen Wochen entfernt werden konnte.
Nun scheint er zu genesen, ist aber noch krankgeschrieben und wird danach vermutlich seiner Selbständigkeit nicht mehr nachgehen können.
Durch den Rat, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung anzumelden, hat er Anspruch auf 24 Leistungsmonate und wird es zwischenzeitlich mit einer anerkannten Schwerbehinderung von 80 Prozent mit 62 Jahren ohne Abzüge in die Rente schaffen.
Ohne diese Versicherung müsste er nun auf staatliche Unterstützung hoffen.
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann
Hallo,
geht das denn noch mit dieser Arbeitslosenversicherung?
Meine Arbeitsamt hat mir vor 1.5 Jahren gesagt, dass es wahrscheinlich nicht mehr lang geben wird…deswegen habe ich nichts gemacht. und jetzt ist es glaube ich zu spät? Nach 1,5 Jahren Selbständigkeit?
Bitte um Antwort.
Vielen Dank
Claudia Boni
Hallo,
geht das denn noch mit dieser Arbeitslosenversicherung?
Meine Arbeitsamt hat mir vor 1.5 Jahren gesagt, dass es wahrscheinlich nicht mehr lang geben wird…deswegen habe ich nichts gemacht. und jetzt ist es glaube ich zu spät? Nach 1,5 Jahren Selbständigkeit?
Bitte um Antwort.
Vielen Dank
Claudia
Ja, nach anderthalb Jahren ist es definitv zu spät – schade, wirklich schade. Da wird Einem wieder bewusst, wie segensreich diese Versicherung ist – aber nur wenige Wochen nach Gründung gibt es die Möglichkeit, dann ist es unwiderruflich weg, tut uns wirlich leid.
Hier ist ebenfalls zu beachten, dass eine Versicherungspflichtige Tätigkeit neben der Selbständigkeit,ebenfalls die freiwillige Weiterversicherung ausschließt.
Wer sich allerdings aus einer mindestens 12 monatigen beitragspflichtigen nichtselbständigen Tätigkeit heraus Selbständig macht, kann den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen.
Der Gesetzgeber verlangt,dass in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung 12 Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden und spätestens 3 Monate nach Beginn der Selbständigkeit die freiwillige Weiterversicherung beantragt werden muss.