Angezündete Autos: Zahlt die Versicherung?

Gerade tobt beim G20-Gipfel ein „Hooligan-Festival“, bei dem sich viele Gewaltverliebte von Nah und Fern in Hamburg versammeln und so viel Schaden wie möglich anrichten. Leidtragende sind die Polizisten und Anwohner. Keine Frage, einen G20-Gipfel im Schanzenviertel Hamburgs hätte man ebenso wenig erlauben dürfen wie die Loveparade in Duisburg, doch nun fragen wir hilflosen Beobachter uns, wer eigentlich die Schäden zahlt von angezündeten Autos, zertrümmerten Fensterscheiben, und was sonst noch so alles zerstört wurde. Und da gibt es einigermaßen gute Nachrichten: Bei Brandstiftung an Autos zahlt nicht nur die Vollkasko- sondern auch die Teilkaskoversicherung, wie der mdr berichtet.

Bei Vandalismus zahlt eigentlich nur die Vollkaskoversicherung, so der mdr, doch bei Feuer, Böllern oder zerstörten Autoscheiben auch die Teilkasko. Vollkasko zahlt auch bei Schäden durch Steinwurf. Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, geht leider leer aus. Einige Versicherungen zahlen den Neuwert des Wagens, andere nur den Wert des Autos zum Zeitpunkt der Brandstiftung.

Leider wird für lose Dinge wie ein Navigationssystem nicht gezahlt – doch für eingebaute Dinge wie ein Kindersitz schon.
Hier der Artikel vom mdr: Wer zahlt bei Brandstiftung an Autos?

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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