Zu Gast bei der SPD: Existenzgründung aus Hartz IV? Zahlen und Fakten aus Witten

Aus Hartz IV heraus sich selbständig zu machen, ist unendlich schwerer als aus Arbeitslosengeld I. Nicht nur, dass die Ersparnisse weitestgehend aufgebraucht sind und somit das notwendige „Notpolster“ – es fehlt vor allem die eindeutige Rechtsgrundlage, um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Denn im Gegensatz zur Existenzgründung mit Gründungszuschuss ist die geförderte Gründung mit Einstiegsgeld aus Arbeltslosengeld II (ALG II) heraus eine so genannte „Kann-Leistung“ – es besteht kein Rechtsanspruch.

Am 1. Juli 2009 war Eva Ihnenfeldt zu Gast bei der SPD-Fraktion in Witten, die gemeinsam mit der Interessensvertretung WittenerArbeitsloser (IWA) jeden Monat ein Frühstück organisiert, bei dem Probleme und Interessen Wittener Langzeitarbeitsloser besprochen werden -und meistens Gäste zu verschiedenen Themen eingeladen werden.

Eva Ihnenfeldt vom Existenzgruender-Netzwerk-Ruhr zu Gast beim Monats-Frühstück der IWA in den Räumen -und mit Unterstützung - der Wittener SPD-Ratsfraktion

Eva Ihnenfeldt vom Existenzgruender-Netzwerk-Ruhr zu Gast beim Monats-Frühstück der IWA in den Räumen -und mit Unterstützung - der Wittener SPD-Ratsfraktion

Bürgermeister Jürgen Dietrich (2. von rechts) und Fraktionsgeschäftsführer Keven Forbrig (3. von links) sind immer froh, wenn sie konkrete Hilfestellungen geben können.

Die engagierten Mitglieder der IWA hingegen beklagen sehr, wie schwierig es ist, Mitstreiter zu finden, die aus der Hartz IV-Isolation heraustreten und selbstbewusst ihre Interessen vertreten. Doch noch heute finden in Witten jeden Montag die „Montags-Demos“ statt, die den rasanten Anstieg von Armut seit Hartz IV anklagen – und die Abschaffung dieses Systems fordern.

Eva Ihnenfeldt erläuterte, welche Möglichkeiten bestehen, aus ALG II heraus eine Existenzgründung vorzunehmen. Im Folgenden einige (leider ältere) Zahlen aus Witten -und einige Fakten zum Thema Existenzgründung aus Hartz IV.

Witten ist eine Stadt im Süden des Ruhrgebiets mit etwa 100.000 Einwohnern. In Witten gab es im April 2007 genau 1.373 Arbeitslosengeld I-Empfänger -und 3.524 Langzeitarbeitslose, – also annähernd dreimal so viele. Die Hartz IV-Empfänger werden in Witten von der „Job-Agentur“ betreut – in Kooperation von Stadt, EN-Kreis und den Wirtschaftsförderungen Hattingen und Witten.

Gründungswillige Langzeitarbeitslose können ein zehntägiges Existenzgründerseminar besuchen, um zu prüfen, ob sie sich für die Selbständigkeit eignen – und ob ihre Geschäftsidee tragfähig ist.

2006 haben sich aus Hartz IV heraus 46 Existenzgründer in Witten selbständig gemacht. Die Geschäftsfelder lagen meist bei unternehmensnahen Dienstleistungen und im Handel.

29 Existenzgründungen wurden zusätzlich zum Einstiegsgeld mit einem Darlehen der Job-Agentur von maximal 2.500 Euro unterstützt. Acht Gründer erhielten höhere Darlehen: 25.000 Euro und mehr.

In der Zwischenzeit werden die Existenzgründungen aus der Langzeitarbeitslosigkeit von den ansässigen Wirtschaftsförderungen begleitet. 2008 wurden insgesamt 61 Stellungnahmen zu Businessplänen abgegeben, darunter 47 Erstanträge und 14 Weiterbewilligungsanträge.

Das Einstiegsgeld ist eine „Kann-Leistung“. Der zuständige Sachbearbeiter der Arge bzw. Jobagentur muss die Selbständigkeit befürworten. Er kann auch jederzeit verordnen, dass das Geschäft wieder eingestellt wird, wenn es dem Gründer nicht gelingt, von Hartz IV unabhängig zu werden.

Die Höhe des Einstiegsgeldes beträgt in der Regel die Hälfte des Hartz-IV-Satzes – also seit Juli 2009 die Hälfte von 359 Euro monatlich. Meist wird das Einstiegsgeld für 12 Monate bewilligt, die Förderung kann auf 24 Monate ausgedehnt werden.

Alle weiteren Leistungen aus Hartz IV bleiben während der Förderung bestehen: Miete, Heizung, Regelsatz für die Bedarfsgemeinschaft, Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung.

Maximal 100 Euro Verdienst im Monat sind anrechnungsfrei. Gewisse Betriebskosten werden zusätzlich anerkannt – allerdings nicht nach den Maßstäben des Finanzamtes. Von den Verdiensten, die höher sind als 100 Euro, werden 80 (ab 800 Euro 90) Prozent einbehalten, bzw. der Hartz IV-Anspruch um diese Summen gekürzt.

Ein Frühstücksgast beim Arbeitslosenfrühstück erzählte, dass seine Tochter sehr bittere Erfahrungen machen musste, als sie sich mit Unterstützung des Einstiegsgeldes selbständig machte. Die Berufsgenossenschaft stufte sie (wahrscheinlich zu Unrecht) als Zwangsmitglied ein und forderte hohe Mitgliedsbeiträge, die die Start-Up-Selbständige nicht zahlen konnte. Daraufhin gab sie ihr Gewerbe verschreckt und frustriert wieder auf.

Eva Ihnenfeldt betonte, wie wichtig es ist, sich fachkundig begleiten zu lassen, um nicht in Gefahr zu geraten – denn als Selbständiger ist man definitiv ständigen Herausforderungen als Kaufmann ausgesetzt. Doch sie machte auch Mut: oft  genug – gerade für ältere Arbeitslose – ist eine Existenzgründung der einzige Weg, wieder Fuß zu fassen und sich durch Arbeit neu zu definieren – denn nicht der Geldmangel ist das Hauptproblem der Langzeitarbeitslosen, sondern fehlender Respekt und fehlende Aufgaben, die dem Leben den entscheidenden Sinn geben.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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